„Krone“-Ombudsfrau

Geld per Einschreiben zu senden nicht zulässig

Ombudsfrau
19.02.2021 15:30

Am Postweg verloren ging das monetäre Hochzeitsgeschenk, das ein Tiroler per Post gesendet hatte. Was dem Leser nicht bewusst war: Das Versenden von Geld per Einschreiben ist nicht zulässig, weshalb der Betrag nach dem Verlust auch nicht ersetzt wird.

Ein Geldgeschenk wollte Werner N. seinem in Südtirol lebenden Neffen zur Hochzeit machen. „Ich war damals im Spital. Deshalb schickte ich per eingeschriebenem Brief 250 Euro“, berichtete der Tiroler. Weil das Kuvert mit dem Bargeld nie beim Brautpaar ankam, wandte sich Herr N. an die Post. Die leitete eine Nachforschung in Österreich und in Italien ein, ohne Erfolg. „Dann hieß es, Einschreiben sind nur bis 50 Euro versichert, Geld versenden nicht erlaubt“, so Herr N. weiter.

Die Österreichische Post, die die Umstände bedauerte, bestätigte das: Der Versand von gültigen Zahlungsmitteln ins Ausland sei nicht zulässig. Herrn N. habe man über die Höchstgrenze des Schadenersatzes informiert. Da es weder Rückmeldung zu Inhalt noch einen Wertnachweis zur Sendung gab, könne man nur Transportkosten ersetzen.

Tipp: Wer wertvolle Gegenstände wie z. B. Schmuck senden möchte, sollte das beim Versand bekannt geben, die Sendung mit dem Zusatz Wertbrief aufgeben.

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