Der nächste Prozess wegen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten, sprich Coronavirus: Eine positiv getestete 16-Jährige hatte bei einer Amtshandlung Beamte nicht über ihren Gesundheitszustand informiert. Sie war an jenem November-Tag nach einem positiven Test in Quarantäne. Tags drauf ging sie sogar einkaufen. Schuldspruch, aber mit Vorbehalt einer Strafe.
19. November in einer Wohnung in Elixhausen: Die Polizei kam aufgrund einer Amtshandlung in einem anderen Zusammenhang zu Besuch. Mehr als eine halbe Stunde sprach ein Beamter mit einer Jugendlichen, die dabei keine Maske trug. Was er nicht wusste: Sie war nach einem positiven Covid-19-Test in behördlicher Quarantäne. Deswegen folgte Anklage und Prozess im Landesgericht Salzburg.
Dabei zeigte sich das Mädchen einsichtig - und zu ehrlich. So erwähnte es auch, einkaufen gegangen zu sein. Es erfolgte ein Schuldspruch unter Vorbehalt einer Strafe - nicht rechtskräftig.
14-Jährige traf kurz vor Quarantäne-Ende Freunde
Rechtskräftig ist der Fall jener 14-Jährigen, die um sieben Stunden zu früh die Quarantäne verließ und nun Sozialarbeit leisten muss. Die „Krone“ berichtete am Mittwoch über den Fall. Nun ist klar: Die Anklagebehörde verzichtet auf Rechtsmittel und akzeptiert die Entscheidung der Richterin.
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