Zur Anklage wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten (Paragraf 178 StGB) kommt für den 63-jährigen Ehemann beim Prozess am 23. Februar vor Richterin Petra Oberhuber auch noch der Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung. Obwohl mit SARS-CoV-2 infiziert, soll er, so die Anklage, absichtlich wiederholt in Richtung seiner Ex-Gattin gehustet, zu keiner Zeit im Haus einen Mund-Nasen-Schutz getragen und mehrmals das Handtuch der 70-Jährigen verwendet haben.
Ex-Gattin erkrankte
Die Mühlviertlerin erkrankte, jedoch nur leicht. Die Tat, so die Staatsanwaltschaft, blieb damit beim Versuch. Strafdrohung: sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.
Gefährdung durch übertragbare Krankheiten
„Paragraf 178 Strafgesetzbuch hat in der Vergangenheit keine große Bedeutung gehabt. Bei den seltenen Anklagen ging es meist um Hepatitis“, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz, Ulrike Breiteneder. Mit Covid-19 hat sich das geändert.
Viele Verurteilungen
Ein Oberösterreicher (53) wurde in Salzburg zu einem Monat bedingt verurteilt, weil er trotz Quarantäne den Müll entsorgt hat. Ein Gastronom muss 2400 Euro bezahlen. Er war mit dem Hund Gassi. Eine Diversion mit Sozialstunden erhielten eine Linzerin (18), die mit Corona ins Internat eingerückt war und eine Salzburgerin (14), die sieben Stunden vor Ende der Quarantäne bei einer Freundin übernachtet hat. Die Urteile sind zum Teil nicht rechtskräftig.
Claudia Tröster, Kronen Zeitung
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