Cremes, die nach dem Auspacken um einiges „schrumpfen“, Tierfutter, das früher einmal gehaltvoller war, doppelte Böden und sehr viel Luft im Packerl - auch steirische Kunden sind vermehrt über „listige “ Angebote erbost.
Katzenbesitzer haben diese Erfahrung vor nicht allzu langer Zeit gemacht: Man legt die gewohnten Futtersackerl in den Einkaufskorb, entdeckt auch keine signifikanten Preisunterschiede, „serviert“ es dem Stubentiger - und kommt erst durch sein empörtes, nach Hunger klingendes Miauen drauf: Da sind nicht mehr 100 Gramm im Sackerl. Der Inhalt wurde still und leise auf 85 Gramm gesenkt - ohne optischen Unterschied.
Oder: Das Müsli für die Nager kommt im großen Sack - und erst, wenn man ihn anhebt, erkennt man, wie wenig Futter, aber unglaublich viel Luft drin ist.
Gleich große Hülle, viel weniger Inhalt
Die Liste ließe sich lang und über viele Sparten fortsetzen. Produkte, die wegen der Verpackung mehr Inhalt suggerieren, regen besonders auf. Augencremes sind ein Klassiker, wie auch das Magazin „Konsument“ festhält: Bei manchen Anbietern ist die Hülle gleich groß wie bei Gesichtscremes, man geht davon aus, dass auch gleich viel drin ist. Doch dann sind es, in einem Beispielfall, 50 Milliliter für das Gesicht - und 15 Milliliter für die Augen.
Oder: Das Produkt ist auf doppeltem Boden im Karton fixiert, dazu befindet sich im Tiegel auch noch ein Plastikeinsatz - womit das Volumen nicht einmal mehr ein Drittel der Verpackung ausmacht.
"Preiserhöhungen kommen nie gut an, verminderter Inhalt fällt nicht so auf"
Susanne Bauer, Expertin der Arbeiterkammer
Befragte Unternehmen verweisen darauf, dass sie sich komplett im rechtlichen Rahmen bewegen. „Konsumenten zu täuschen ist zwar verboten, aber es gibt in Österreich keine Definition, ab welchem Prozent Luftanteil es sich um eine Mogelpackung handelt“, so die Spezialistin der Arbeiterkammer, Susanne Bauer. „In Deutschland etwa regelt das Eichgesetz, dass Verpackungen keine größeren Füllmengen vortäuschen dürfen.“
Plus für Unternehmen
Warum wird das überhaupt gemacht? „Preiserhöhungen kommen beim Kunden nie gut an. Inhaltsverminderungen fallen indes nicht so auf.“ Wenn man gleichzeitig die empfohlene Verzehrmenge erhöht - bei Tierfutter etwa -, dürfte unter dem Strich ein schönes Plus bleiben.
Expertin Susanne Bauer im Interview:
„Mogelpackungen“ - ist das ein Thema, mit dem die steirische Arbeiterkammer häufig konfrontiert wird?
Auf jeden Fall, wird sind fortlaufend damit konfrontiert. Und das bezieht sich auf alle möglichen Bereiche, von den Geschirrspültabs über Kosmetika bis hin zu Tierfutter. Gerade bei Lebensmitteln betrifft das vor allem Menschen mit niedrigen Einkommen stark!
Worüber regt man sich auf?
Drei Themen kommen immer wieder vor: Mengen werden unauffällig kleiner - die Preise dafür aber im Gegenzug höher. Oder: Es wird damit geworben, dass ein Produkt preisgesenkt ist - und dann ist das Produkt gar nicht mehr zu bekommen. Oder: große Packungen mit geringem Inhalt. Damit wird die Umwelt unnötig belastet, da fühlen sich Konsumenten aber tatsächlich ausgenommen und auch in die Irre geführt.
Handelt es sich um Kundenbetrug?
Das ist eine ganz schwierige Frage, die man aufgrund des rechtlichen Rahmens in Österreich, der schwammig ist, eigentlich mit Nein beantworten müsste. Die Unternehmer argumentieren, dass sie die Packungsgröße und -gestaltung selbst frei wählen können und verweisen eben auf die rechtlichen Voraussetzungen. In Deutschland zum Beispiel sind die Vorgaben diesbezüglich viel enger gesteckt.
Bei uns nicht?
Bei uns gibt es keine Reglementierungen zum Beispiel dazu, wie viel Luft in einer Verpackung sein darf.
Das Bemühen scheint oft groß, Inhalte zu verschleiern. Was kann der mündige Konsument also tun?
Preisvergleiche anstellen, Füllmengen vergleichen, den Kilopreis checken. Auch für wie viele Anwendungen der Inhalt gedacht ist, das ist oft ein wichtiger Indikator.
Der Konsument ist heutzutage also richtig gefordert.
Und aufgefordert, nicht auf schöne Verpackungen reinzufallen, sondern beinhart Preise zu vergleichen. Ein Konsumentenleben ist anstrengend geworden.
Kann man bei besonderen Auffälligkeiten auch den Klageweg bestreiten?
Das müsste man sich im Einzelfall anschauen. Aber wie schon gesagt, dadurch dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen unzureichend definiert sind, ist das riskant. Ich rate dazu, sich bei den Unternehmen zu beschweren und sein Kaufverhalten danach zu richten. Als Kunde hat man Macht.
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