Das Fernbleiben vom Ibiza-Untersuchungsausschuss aus Sorge vor einer möglichen Gesundheitsgefährdung stellt für den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) „keine genügende Entschuldigung“ dar. So hatte Kathrin Glock, die Ehefrau des Waffenherstellers Gaston Glock, ihr Nichterscheinen begründet und dadurch eine Beugestrafe in der Höhe von 2000 Euro ausgefasst - ihre eingelegte Revision ist daher nun gescheitert.
Glock hatte ihr Fernbleiben mit der Sorge um Gesundheitsgefährdung für sich und ihren Ehepartner begründet. Unter Berücksichtigung der im U-Ausschuss getroffenen Hygieneschutzmaßnahmen war das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) jedoch davon ausgegangen, dass das Infektionsrisiko für die Auskunftsperson nicht derart war, dass ihr Erscheinen unzumutbar gewesen wäre.
Vertretbares „Lebensrisiko“
Diese Beurteilung teilt nun auch der VwGH. Bei der auch unter Einhaltung aller Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen sowie unter Befolgung der maßgeblichen gesundheitsrechtlichen Vorschriften nicht gänzlich auszuschließenden Gefahr einer Infektion handelt es sich um „einen Umstand, der dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen ist“. Die Sorge, dass dieses allgemeine Lebensrisiko eintreten könne, sei keine „genügende Entschuldigung“ im Sinne der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse.
Zwar handelt es sich beim U-Ausschuss weder um eine Behörde noch um ein Gericht, sondern vielmehr um ein Organ der Gesetzgebung. Bei der Ladung werde dieser aber „behördlich“ tätig. Daher treffen laut VwGH die Ausnahmebestimmung der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung zu, wonach der private Wohnbereich zur Wahrnehmung eines unaufschiebbaren behördlichen Weges verlassen werden darf. Die Anreise zum U-Ausschuss ist somit erlaubt.
Quelle: APA
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