Wird die EU-Einwegplastik-Richtlinie zur getrennten Sammlung von Einweg-Plastikflaschen nicht rasch erfüllt, stehen Österreich ein EU-Vertragsverletzungsverfahren und jährliche Strafzahlungen in der Höhe von 20 bis 45 Millionen bevor. Die Richtlinie muss bis 3. Juli 2021 umgesetzt werden. Schon jetzt ist die Bundesregierung mit der Umsetzung eines Teils des Kreislaufwirtschaftspakets acht Monate in Verzug.
Ohne Pfandsystem für Einweg-Plastikflaschen drohen Österreich empfindlich hohe Strafzahlungen, zeigt ein von Greenpeace beauftragtes Rechtsgutachten der Juristin Dr. Teresa Weber von der Universität Salzburg auf. Die Richtlinie muss bis 3. Juli 2021 umgesetzt werden. Doch schon jetzt ist die Bundesregierung mit der Umsetzung acht Monate in Verzug.
Brisant: Das Rechtsgutachten stellt auch klar, dass der von der Wirtschaftskammer (WKO) forcierte Vorschlag, man solle Einwegflaschen aus dem Restmüll sortieren, um die vorgeschriebenen Sammelquoten zu erreichen, EU-rechtswidrig ist. Seit Monaten blockieren WKO und der Handelsverband ein vom Umweltministerium geplantes Pfandsystem mit verpflichtenden Mehrwegquoten, so Greenpeace.
Sammelquote kann nur mit Pfandsystem erreicht werden
Die Regierungsparteien hingegen ringen seit Monaten um eine Einigung in der Plastik-Frage. Die EU-Einwegplastik-Richtlinie schreibt vor, dass Österreich bis 2029 90 Prozent der Plastik-Getränkeflaschen getrennt sammeln muss, um sie zu recyceln. Experten sind sich einig, dass diese Zielquote nur mit einem Pfandsystem erreicht werden kann. Noch umweltfreundlicher ist es, auf Mehrwegflaschen umzusteigen, die regional gewaschen und bis zu vierzigmal wieder befüllt werden können. Die Forderung nach einer Mehrwegquote für Getränkeflaschen in Supermärkten und einer Konzernabgabe für Plastikverpackungen wird jedoch blockiert.
Verdoppelung der Müllgebühren
Stattdessen beharrt die WKO darauf, dass Getränkeflaschen einfach aus dem Restmüll aussortiert werden könnten, um die EU-Sammelquoten zu erfüllen, so Greenpeace. Dass diese Option jedoch nicht EU-rechtskonform ist, zeigt Webers Rechtsgutachten. Österreichische Abfallverbände weisen außerdem darauf hin, dass die Müllabfuhr doppelt so oft zu den Haushalten fahren müsste und dabei weniger Müll mitnehmen könnte, weil er nicht gepresst werden darf. Das würde für die Steuerzahler zu einer Verdoppelung der Müllgebühren führen.
Da die Flaschen im Restmüll stark verunreinigt werden, können sie auch nicht hochwertig recycelt werden. Ein geschlossener Kreislauf kann mit der Aussortierung von Kunststoff aus dem Restmüll niemals erreicht werden. Doch genau das hat das EU-Kreislaufwirtschaftspaket zum Ziel.
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