Bis Mitte Mai müssen Nutzer des weltweit beliebtesten Messengers WhatsApp den umstrittenen neuen AGB zustimmen, die außerhalb Europas eine Datenweitergabe an Konzernmutter Facebook vorsehen. Aber was passiert, wenn man die Zustimmung verweigert?
Darauf gibt WhatsApp in seinen FAQ zur AGB-Änderung Auskunft. Wer den AGB nicht mit 15. Mai zugestimmt hat, muss demnach mit Einschränkungen rechnen. Das Konto werde zwar nicht sofort gelöscht. Anrufe und Benachrichtigungen könne man aber nur mehr für kurze Zeit empfangen, angesehen oder beantwortet können Nachrichten im Messenger gar nicht mehr. Erst wenn man den AGB zugestimmt hat, was auch nach 15. Mai noch möglich sei, könne man diese Funktionen wieder nutzen.
Nutzer werden unter Druck gesetzt
Beim IT-Portal „Golem“ analysiert man, dass die Betreiber damit Druck auf die Nutzer ausüben: Wer benachrichtigt wird, dass er Nachrichten empfangen hat, diese aber weder lesen noch beantworten kann, ist wohl eher geneigt, den AGB zuzustimmen. Die Maßnahmen sollen in den ersten Wochen nach Inkrafttreten der neuen AGB greifen, anschließend werden WhatsApp-Accounts deaktiviert und nach weiteren 120 Tagen gelöscht.
Chats ab Mitte Mai nicht mehr exportierbar
Eine weitere Änderung, die ab 15. Mai greift: Der Export von WhatsApp-Chats ist nach diesem Stichtag nicht mehr vorgesehen. Ein Export und Import in einen anderen Messenger - die AGB-Änderung hatte einen beispiellosen Nutzer-Exodus in Richtung Signal, Telegram und Threema bewirkt - ist dann nicht mehr möglich. Wer mit einem Wechsel liebäugelt und Chats archivieren oder anderswo importieren will, sollte das also vor 15. Mai tun.
Info-Kampagne zu neuen AGB lanciert
WhatsApp ist derzeit bemüht, die Nutzerabwanderung zu stoppen: Erst vor wenigen Tagen startete man eine Informationskampagne, mit der man Nutzer aufklären und „sämtliche Missverständnisse ausräumen“ will. In der zugehörigen Ankündigung griff WhatsApp auch aktiv die Konkurrenz an: „Andere Apps behaupten, besser zu sein, da sie sogar noch weniger Informationen hätten als WhatsApp. Wir glauben, dass die Menschen Apps möchten, die sowohl zuverlässig als auch sicher sind. WhatsApp benötigt dafür lediglich eine eingeschränkte Menge an Daten.“
Neue AGB ändern für Europäer nichts
Europäer sollen von der Datenweitergabe nicht betroffen sein, betonte WhatsApp in der Vergangenheit. Es gebe „keine Änderungen an den Praktiken der Datenweitergabe von WhatsApp in der europäischen Region (einschließlich Großbritannien), die sich aus den aktualisierten Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie ergeben“, erklärte WhatsApp im Jänner. Der heimische Datenschützer und Jurist Max Schrems von noyb.eu dazu gegenüber krone.at: „Das ist eines der wenigen Male, dass die Datenschutzgrundverordnung gewirkt hat.“
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