„Das kann ja nicht sein, ich bin ja kein Schwerverbrecher“ - aus allen Wolken fiel Christoph Breit aus Enns, als er Post der Linzer Polizei öffnete. Es war eine Strafverfügung, weil er am Hauptplatz laut Erkenntnis „grundlos“ gehupt hatte. Und er sollte dafür entweder 40 Euro zahlen oder - jetzt kommt’s - 18 Tage in Haft!
„Ich bin am 22. Jänner, einem Freitag, während der Corona-Demo mit dem Firmenauto, einem Elektro-BMW, über den Linzer Hauptplatz gefahren. Da waren Trillerpfeifen und laute Musik“, erinnert sich der Barkeeper. „Von links kamen zwei Jugendliche und ich befürchtete, dass sie den Wagen nicht wahrnehmen, also hab ich gehupt, einmal“, ist der Ennser „geständig“. Das muss einem der Polizisten, die den Corona-Spaziergang begleiteten, unangenehm aufgefallen sein: Anzeige. „Er hätte auch herkommen können, ich stand Minuten vor der roten Ampel“, meint der Ennser.
„Was soll das?“
Jetzt kam Post vom Amt. Die Strafverfügung hat es in sich. Weniger die 40 Euro, dafür die 18 Tage Ersatzfreiheitsstrafe für das „Abgeben von Schallzeichen, obwohl es die Verkehrssicherheit nicht erforderte“! „Ich darf als Barkeeper derzeit nicht arbeiten, aber was soll denn das?“, fragt Breit, der den Strafzettel bekämpfen will.
„Muss Fehler sein“
Auf „Krone“-Nachfrage hieß es bei der Linzer Polizei, dass da wohl ein Fehler passiert sei, für 40 Euro nicht einmal 18 Stunden Ersatzarrest passen würden. Der Einspruch wird wohl erfolgreich sein!
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