„Nicht ausgehalten“

Trotz Corona-Infektion Freundin besucht: Urteil

Wien
26.02.2021 14:44

Sie nehmen deutlich zu, die Prozesse wegen Verstoßes gegen die Quarantäne im Zuge einer Corona-Infektion. So stand eine 19-Jährige vor Gericht in Wien. Sie hätte die Wohnung nicht verlassen dürfen - und besuchte ihre Freundin, „weil ich’s nicht mehr ausgehalten hab.“ Zu Fuß. Die Freundin begab sich danach in Selbstisolation. Trotzdem: Drei Monate bedingt wegen vorsätzlicher Gefährdung.

Es sei ihr psychisch nicht gut gegangen, machte die Angeklagte geltend: „Ich wollte sie sehen. Ich habe es nicht mehr ausgehalten.“ Sie sei auch nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrer Partnerin gefahren: „Ich bin zu Fuß über den Donaukanal in den dritten Bezirk spaziert.“ 

„In Wohnung Abstand gehalten“
„Sie hätten Sie anstecken können!“, gab Richterin Daniela Zwangsleitner zu bedenken. Die 19-Jährige verneinte das: „Wir haben in der Wohnung den Abstand gehalten.“ Ihre Freundin habe nach dem Besuch einen Test gemacht, der negativ verlief, und als Kontaktperson die vorgeschriebene zehntägige Quarantäne eingehalten.

Bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren entschied sich die Richterin für eine Bewährungsstrafe von drei Monaten, die nicht im Leumundszeugnis aufscheint. Die 19-Jährige befindet sich auf Lehrstellensuche. Der Staatsanwalt und die bisher Unbescholtene waren damit einverstanden. „Ich finde, das passt“, so die Angeklagte.

Quelle: Kronen Zeitung, APA

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