Dreimal ging ein Bundesheer-Angestellter (62) im Dezember in Wals einkaufen. Obwohl der Einheimische mit dem Coronavirus infiziert war und von der Behörde die Anweisung bekam, in Quarantäne zu bleiben. Im Landesgericht Salzburg zeigte er sich einsichtig und reuig. Der Richter sprach sechs Monate auf Bewährung wegen der Gefährdung anderer Personen mit übertragbaren Krankheiten aus, nicht rechtskräftig.
Verteidiger Klaus Waha betonte: „Mein Mandant ist reumütig geständig“. Am 17., 18. und auch am 24. Dezember ging der Mann trotz aktiver Covid-Erkrankung in einem Supermarkt in Wals-Siezenheim einkaufen. Er lebe allein und habe sonst niemanden gehabt, argumentierte der Mann gegenüber dem Richter. Er sah aber auch ein, damit einen Fehler gemacht und andere gefährdet zu haben.
Nach kurzer Prozessdauer sprach Richter Philipp Grosser das Urteil: ein halbes Jahr bedingte Haft. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig. Zudem droht dem Mann ein Disziplinarverfahren seitens des Bundesheeres.
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