Die dadurch anfallenden Kosten sollen Spekulationen Einhalt gebieten, betonten Landeshauptmann Günther Platter (VP) und LHStv. Hannes Gschwentner (SP) einhellig am Dienstag.
Auch für bereits gewidmete Grundstücke könne dieser Betrag nach einer Übergangsfrist eingehoben werden. Derzeit werde aber vom Verfassungsdienst geprüft, welche Frist verfassungsrechtlich tragbar sei. Der am Dienstag gefasste Grundsatzbeschluss werde nun von Experten in die entsprechenden Gesetze gegossen und anschließend in Begutachtung gehen. Nächstes Jahr im März sollen die Raumordnungsnovelle und die Änderung des Verkehrsaufschließungsabgabengesetzes im Landtag beschlossen werden.
Bei Neuwidmungen werde der Erschließungsbeitrag künftig mit Inkrafttreten der Widmung und nicht wie bisher erst zu Baubeginn fällig. Dabei werde er in fünf gleichen Teilbeträgen jährlich zu entrichten sein. "Jemand der Bauland aus Spekulationsgründen hortet, darf nicht unbeschadet davonkommen", argumentierte Gschwentner. Außerdem verspricht sich die Landesregierung dadurch eine Mobilisierung von Bauland. Dieses sei mit einem Dauersiedlungsraum von 11,9 Prozent gegenüber einem österreichweiten von 38,7 Prozent ohnedies eine knappe Ressource, erklärte Platter.
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