Weil er nach Auffassung des Gerichts mehrere Kinder auf Online-Plattformen aufgefordert hatte, Nacktfotos und Videos von sich selbst zu machen und ihm diese zu schicken, ist ein 38-Jähriger am Montag am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der einschlägig vorbestrafte Pädophile hatte die Aufnahmen teilweise auch weitergegeben und sie in sozialen Netzwerken veröffentlicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der 38-Jährige war laut Medienberichten geständig, nachdem er zuerst noch angegeben hatte, nicht gewusst zu haben, dass die Mädchen minderjährig seien. Er hatte die zwölf bis 14 Jahre alten Opfer auf Online-Plattformen kontaktiert und aufgefordert, ihm einschlägige Bilder und Videos zu schicken. Zwei der Videos, auf denen die Mädchen zu erkennen waren, machte der Pädophile auf Facebook 100 Nutzern zugänglich.
Warnung für die Allgemeinheit
Für das Schöffengericht war der Straftatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen erfüllt, auch wenn der Angeklagte keine direkten Handlungen an den Mädchen vorgenommen hat. Richter Martin Mitteregger sah die Strafe von sechs Jahren auch als Warnung für die Allgemeinheit: Es müsse jedem klar sein, dass das Internet für Kinder sehr gefährlich sein könne und dass, wer es zum Missbrauch von Kindern und Jugendlichen nütze, mit harten Strafen zu rechnen habe.
Neben der Haftstrafe wurde der 38-Jährige zur Zahlung eines Teilschmerzengelds von 2000 Euro an eines der Mädchen verurteilt. Der Angeklagte und die Staatsanwältin nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
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