Die am Montag von der Regierung angekündigte Möglichkeit für Minderjährige, ab 15. März wieder Sporttraining in Vereinen aufzunehmen, wird nur recht eingeschränkt ausfallen. Laut Informationen aus dem Sportministerium wird nur Outdoor-Training erlaubt - und das mit dem bekannten Zwei-Meter-Abstand. Noch offen ist die erlaubte Gruppengröße und auch, ob tatsächlich eine Testpflicht eingeführt wird. Matches oder Bewerbe bleiben untersagt. Im Schulsport kommen keine Änderungen.
Die Details sollen diese Woche zwischen Sport- und Gesundheitsministerium ausgehandelt werden, hieß es am Dienstag aus dem Sportressort von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) gegenüber der APA. Fix ist demnach, dass es um die Öffnung von Vereinssport für Kinder und Jugendliche geht. Grundsätzlich ist eine Öffnung für alle Sportarten angedacht, dabei dürfen aber nur Übungsformen gewählt werden, bei denen der Zwei-Meter-Abstand eingehalten werden kann. So darf etwa beim Fußball kontaktfreies Training, aber kein Match - auch kein gruppeninternes - stattfinden. Ziel sei, dass unter Anleitung wieder Sport in Gruppen gemacht werden kann.
Offen ist die Frage der Corona-Tests als Voraussetzung für die Teilnahme. Für Volksschüler, die ohnehin einen Nasenbohrer-Test in der Schule machen, soll dieser jedenfalls ausreichen. Ob es für die angedachte Form des Trainings mit Zwei-Meter-Abstand überhaupt eine Testpflicht geben muss, ist fraglich, hieß es aus dem Ministerium. Sollte eine solche eingeführt werden, braucht es noch eine Vorgabe für jene Minderjährigen, die nicht regelmäßig in der Schule getestet werden (etwa Lehrlinge oder Schüler im Distanzunterricht).
Keine Änderungen an den Schulen: Keine Übungen, keine Freigegenstände
Im Schulbereich ist derzeit keine Änderung der Vorgaben zum Turnunterricht geplant. Auch unverbindliche Übungen oder Freigegenstände im Sportbereich wird es vorerst weiterhin nicht geben, hieß es aus dem Bildungsministerium. Derzeit sind Kontaktsportarten verboten, Turnunterricht findet aber statt.
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