Ibiza-U-Ausschuss

Strache-Kurz-SMS als „geheim“ eingestuft

Politik
02.03.2021 13:57

Die Oppositionsfraktionen im Ibiza-Untersuchungsausschuss ärgern sich ein weiteres Mal über die Einstufung von Beweismaterial als „geheim“. War es vor Wochen das Ibiza-Video, sind es nun SMS zwischen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinem damaligen Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ), die so klassifiziert wurden.

Die Chats unterliegen laut „Presse“ der hohen Geheimhaltungsstufe 3. Damit dürfen sie nur in vertraulichen Sitzungen verwendet werden. Laut Informationsordnungsgesetz ist eine solche Sicherheitsstufe dann gerechtfertigt, wenn bestimmte Interessen, etwa die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe oder die Vorbereitung einer Entscheidung, durch ein Bekanntwerden „erheblich“ geschädigt würden.

Kurioser Umgang mit brisanten Daten
Die Chatverläufe lagen den Fraktionen noch nicht vor, da derzeit gerade eine „gesetzeskonforme Vorlage“ an den U-Ausschuss geprüft werde, wie es auf APA-Anfrage aus der Parlamentsdirektion hieß. Zuvor wollte ein Mitarbeiter der Oberstaatsanwaltschaft laut SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer einen USB-Stick mit den Strache-Kurz-Chats bei der Parlamentsdirektion abgeben, dieser musste jedoch abgelehnt werden, berichtet „Ö1“.

Der Grund dafür: Eine Übermittlung auf elektronischem Wege ist laut Gesetz bei Geheimhaltungsstufe 3 nicht möglich, sondern nur in Papierform. Die Parlamentsdirektion ist daher in Kontakt mit dem Justizministerium, um zu besprechen, wie die Chatverläufe dem Informationsordnungsgesetz entsprechend aufbereitet und übermittelt werden können.

Ibiza-Video ist „streng geheim“
Das Ibiza-Video selbst unterliegt im U-Ausschuss der höchsten Geheimhaltungsstufe 4, was „streng geheim“ bedeutet. Die SMS zwischen Kurz und Strache sollen hingegen nur eine Stufe darunter liegen, was Unverständnis etwa bei SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer hervorruft. Abgeordnete dürften sich nicht einmal darüber unterhalten, beklagte er im Gespräch mit der APA. Außer, man befinde sich in einem abhörsicheren Raum. Fragen dazu gestellt werden dürfen nur in einer geheimen Sitzung.

Die Kritik Krainers kann VP-Fraktionsführer Wolfgang Gerstl nicht nachvollziehen. Denn über die Einstufung von gelieferten Akten „entscheidet ausschließlich das vorlagepflichtige Organ und das nach klaren gesetzlichen Vorgaben“, so Gerstl.

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