Zwei Vorarlberger Pädagogen verweigerten das Maskentragen und die Test-Aufsicht - das kostete sie nun ihren Job. Künftig müssen Lehrer laut eines Entwurfs einer Gesetzesnovelle des Gesundheitsministeriums verpflichtend an den wöchentlichen Berufsgruppentestungen teilnehmen. Die Möglichkeit, alternativ mit FFP2-Maske zu unterrichten, fällt damit weg.
In der Praxis würde die Verweigerung des Tests damit künftig als Dienstrechtsverletzung gelten. Die möglichen Konsequenzen reichen dabei von der Belehrung bis hin zur Entlassung. Gefährdet die Dienstpflichtverletzung das Ansehen der Schule oder wesentliche Interessen des Dienstes, können beamtete Lehrer suspendiert werden.
Am Ende eines Disziplinarverfahrens können ein Verweis, empfindliche Geldstrafen oder die Entlassung stehen. Für Vertragsbedienstete sind bei Dienstpflichtverletzungen Kündigung und Entlassung als arbeitsrechtliche Sanktionen vorgesehen. Darüber hinaus können bei beiden Gruppen auch Ermahnungen und Weisungen ausgesprochen werden.
Impfbereitschaft unter Lehrern groß
Die ersten Lehrer, Hort- und Kindergartenpädagogen haben am Mittwoch bereits eine erste Corona-Impfung bekommen. Weitere 35.000 Personen dieser Berufsgruppen sollen in den kommen drei Wochen folgen.
„Das ist ein erster Schritt, um aus der Situation, in der wir uns befinden, herauszukommen“, freute sich Bildungsminister Heinz Faßmann. Die Impfbereitschaft bei den Pädagogen sei sehr hoch, das sei ein gutes Zeichen.
Quelle: APA
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