Die Staatsanwaltschaft München I hat Anklage gegen den deutschen Regisseur Dieter Wedel (81) wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung erhoben. Das teilte die Behörde am Freitag mit. Wedel hat die Vorwürfe bestritten. Seine Anwälte kritisieren die Anklage und sprechen von einer Vorverurteilung.
„Das Ermittlungsverfahren, das von einer fast beispiellosen öffentlichen Vorverurteilung eingeleitet und begleitet wurde, dauert seit mehr als drei Jahren an, ohne dass sich in dieser Zeit durchgreifende neue Gesichtspunkte zur Belastung unseres 81-jährigen Mandanten ergeben haben“, teilte die Rechtsanwältin Dörthe Korn aus der Kanzlei von Peter Gauweiler mit. Das Geschehen liege fast 25 Jahre zurück. „Der Tatvorwurf beruht letztlich allein auf der Behauptung der Nebenklägerin, die diese gegenüber einem Presseorgan unter dem Vorbehalt machte, dass die angebliche Tat verjährt sei und die Wahrheit ihrer Beschuldigung nicht mehr in einem Gerichtsverfahren überprüft werden dürfe.“
20-seitige Anklage
Es geht um einen Vorwurf aus dem Sommer 1996. Die Schauspielerin Jany Tempel gibt an, Wedel habe sie damals in einem Münchner Hotel zum Sex gezwungen. Damals, im Alter von 27 Jahren, habe sie für eine Rolle vorsprechen wollen. „Wenn die zuständige Strafkammer das Hauptverfahren eröffnen sollte, wird die Richtigkeit dieser Beschuldigung in der Hauptverhandlung zu klären sein“, sagte Anwältin Korn und betonte: „Es wäre nicht angemessen, das Verfahren weiter zum Gegenstand spekulativer Sensationsberichterstattung zu machen."
Die 20-seitige Anklage führt nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehr als 20 Zeugen, eine Gutachterin sowie Kalendereinträge als Beweismittel an. Weder Tempel noch ihr Anwalt Alexander Stevens wollten sich zunächst zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft äußern.
Wedel weist Vorwürfe zurück
Die Vorwürfe wurden Anfang 2018 bekannt. Damals beschuldigten drei Schauspielerinnen Wedel im „Zeit-Magazin“, sie in den 90er-Jahren sexuell bedrängt zu haben. Der Fall wurde der bekannteste in der deutschen #MeToo-Debatte, die 2017 ins Rollen gekommen war. Unter dem Hashtag #MeToo posteten vor allem Frauen in sozialen Netzwerken millionenfach ihre Erfahrungen mit sexuellen Übergriffen.
Wedel, der mit TV-Mehrteilern wie „Der König von St. Pauli“ zu den bekanntesten deutschen Regisseuren zählt, hat den Vorwürfen per eidesstattlicher Erklärung widersprochen. Ende August 2018 sagte er der „Bild“: „Inzwischen bin ich froh, dass es diese Ermittlungen gibt. Ich vertraue auf die Staatsanwaltschaft.“
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war Wedel im Jänner als Intendant der Bad Hersfelder Festspiele zurückgetreten. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben sich lange hingezogen - vor allem auch, weil Zeugen im Ausland vernommen werden mussten.
Ende Jänner wies die Generalstaatsanwaltschaft München eine Fachaufsichtsbeschwerde von Tempels Anwalt Stevens über die lange Dauer gegen die Staatsanwaltschaft München I ab. „Die Sachbehandlung ist nicht zu beanstanden“, sagte ein Sprecher damals. Für Wedel gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Strafverfahren die Unschuldsvermutung.
Quellen: APA/dpa
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.