Der Lehrlingsausbildner eines Großhandelsbetriebes im Innviertel musste nun 3000 Euro an eine junge Kollegin zahlen. Er hatte sie während der Lehrzeit immer wieder verbal und körperlich belästigt, starrte auffällig auf ihr Gesäß, versuchte auch sie zu küssen und zu umarmen. Außerdem schickte er ihr anzügliche Nachrichten und Kuss-Smileys auf ihr Handy. Anzeige erstattete die junge Frau erst, als sie eine neue Lehrstelle gefunden hatte.
Diskriminierungen
Mit solchen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes sind die Mitarbeiterinnen des AK-Frauenbüros tagtäglich beschäftigt.
Ungleichbehandlung
Am häufigsten sind Fälle von Ungleichbehandlung wegen Schwangerschaft oder Elternschaft, und Fälle von sexueller Belästigung, die von anzüglichen Bemerkungen bis hin zur Vergewaltigung reichen. Während der Corona-Pandemie nahmen Übergriffe – etwa durch das Verschicken verstörender Inhalte – noch zu.
Viele Opfer schweigen lange aus Scham
„Daher gilt für diese Fälle auch eine dreijährige Verjährungsfrist, während derer die Opfer ihre Schadenersatzansprüche geltend machen können“, erklärt AK-Präsident Johann Kalliauer. Opfer haben Anspruch auf Schadenersatz von mindestens 1000 Euro: einerseits gegenüber dem Belästiger oder der Belästigerin und anderseits gegenüber dem Arbeitgeber, wenn dieser nichts gegen die Vorfälle unternimmt. „Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht und müssen dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten geschützt sind“, so Johann Kalliauer.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.