Abtreibungsverbot

EGMR-Urteil: Irland verstößt gegen Menschenrechte

Ausland
16.12.2010 20:54
Das generelle Abtreibungsverbot in Irland verstößt gegen die Menschenrechte. Zu diesem Schluss ist am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gekommen, nachdem drei Frauen Klage gegen die rigorosen Abtreibungsvorschriften eingebracht hatten.

Wenn durch eine Schwangerschaft Gefahr für das eigene Leben bestehen könnte, werde mit der aktuellen Regelung das Recht auf eine angemessene medizinische Behandlung verletzt, hieß es am Donnerstag in einem Urteil der Straßburger Richter. Damit gaben sie einer von drei Frauen recht, die 2009 Klage gegen Irland eingereicht hatten. Momentan darf in Irland nämlich nur dann abgetrieben werden, wenn das Leben der Frau in Gefahr ist.

Frau musste für Abtreibung nach London reisen
Die in Irland lebende Litauerin hatte eine Krebserkrankung überwunden und befürchtet, dass ihre Schwangerschaft zu einem neuerlichen Ausbruch der Krankheit führen könne. Eine Rückfallgefahr sei von ihren Ärzten bestätigt worden, jedoch hätte keiner von ihnen einer Abtreibung zugestimmt, erklärte die Klägerin. Sie habe die Abtreibung schließlich in England vornehmen lassen. 

Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hätte der Eingriff in Irland erfolgen müssen. Die Richter sehen mit dem Verbot das Recht der Frau auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt.

Hoffnung auf Abtreibung aus medizinischen Gründen
Die irische Vereinigung für Familienplanung - die der größten Abtreibungsorganisation der Welt, der International Planned Parenthood Federation, angehört - begrüßte das Straßburger Urteil. Demnach könnte die Regierung nun gezwungen sein, ein Urteil des irischen Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1992 umzusetzen.

Damals wurde entschieden, dass Abtreibungen aus medizinischen Gründen im eigenen Land erlaubt seien. Das irische Parlament verabschiedete daraufhin jedoch ein Gesetz, das es Frauen lediglich erlaubt, im Ausland eine Abtreibung vornehmen zu lassen.

Ministerin erkennt Nachjustierungsbedarf
"Wir sind ganz offenkundig in der Pflicht, unsere Gesetzgebung anzupassen", sagte die irische Gesundheitsministerin Mary Harney. Zugleich erklärte Harney jedoch, dass dies voraussichtlich erst nach der Parlamentswahl im Frühjahr geschehen könne. Die Abgeordneten müssten eine "äußerst heikle und komplexe" Debatte darüber führen, welche genaue Definition für eine "lebensbedrohliche Lage" anzuwenden sei.

Das überwiegend katholische Irland hat im europäischen Vergleich ein besonders strenges Abtreibungsverbot. Ein Schwangerschaftsabbruch ist auf der Insel nur erlaubt, wenn das Leben der Frau in Gefahr ist.

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