Auslieferung zulässig

Gericht lehnte Einspruch des Ibiza-Drahtziehers ab

Österreich
08.03.2021 19:25

Der mutmaßliche Drahtzieher des Ibiza-Videos ist in Deutschland mit einem Eilantrag gegen seine Auslieferung nach Österreich gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte am Montag seinen Einspruch gegen die Entscheidung des Berliner Kammergerichts, dass seine Auslieferung zulässig ist, ab. Der 40 Jahre alte Privatdetektiv, der mittels europäischem Haftbefehl gesucht worden war, ist im Dezember in Berlin festgenommen worden.

Julian H. habe „nicht substantiiert dargelegt, dass er in der Republik Österreich politisch verfolgt wird und ihn dort kein faires Verfahren (...) erwartet“, heißt es in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Die eigentliche Verfassungsbeschwerde ist noch anhängig, darüber kann aber nach der Auslieferung entschieden werden. Wann Julian H. nun Deutschland verlassen muss, ist laut der Deutschen Presse-Agentur noch unklar.

Historisch: Julian Hessenthaler lockte FPÖ-Politiker Johann Gudenus auf Ibiza in die Falle. (Bild: Spiegel TV)
Historisch: Julian Hessenthaler lockte FPÖ-Politiker Johann Gudenus auf Ibiza in die Falle.

Verdacht auf Erpressung
Das Berliner Kammergericht hatte in der Vorwoche Julian H.'s Auslieferung wegen des Verdachts auf Erpressung im Zusammenhang mit dem Video und möglicher Drogenstraftaten zugestimmt. Am Freitag hat er im deutschen Untersuchungsausschuss zum Wirecard-Bilanzskandal ausgesagt. Der hiesige Ibiza-Untersuchungsausschuss möchte den mutmaßlichen Video-Drahtzieher ebenfalls befragen.

Quelle: APA

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