Mehr Mitbestimmung der Bevölkerung im Klimaschutz durch die Einführung eines Klimabürgerrats - darauf hat sich die Regierung, die damit eine zentrale Forderung des Klimavolksbegehrens umsetzt, geeinigt. Welche Maßnahmen der Antrag, der heute beschlossen wird, noch enthält und ob die Opposition ihn mitträgt, ist offen.
Wird der Antrag zum Klimavolksbegehren mehr Maßnahmen enthalten, als Türkis-Grün ohnehin im Koalitionsabkommen paktiert hat? Lange hat es nicht danach ausgesehen, doch jetzt ist klar: wird er. Eine zentrale Forderung des Volksbegehrens ist nämlich die Einführung eines Klimabürgerrats – und darauf hat sich Türkis-Grün nun auch verständigt.
Mehr Mitbestimmung im Klimaschutz
Mit dem Klimabürgerrat soll der Bevölkerung mehr Mitbestimmung im Klimaschutz ermöglicht werden. Zusammensetzen soll sich dieser aus 100 Bürgern, die repräsentativ für die Bevölkerung stehen. Einberufen werden soll er noch 2021.
„Bürger noch enger einbinden“
„Mit dem Klimabürgerrat binden wir Bürger noch enger in die politischen Entscheidungen für den Klimaschutz ein und schaffen mehr Mitbestimmung“, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne). Seine Aufgabe werde es sein, „konkrete Vorschläge zu machen, die dann der Regierung vorgestellt werden. Internationale Vorbilder zeigen, dass Bürgerräte zu großartigen Lösungsvorschlägen kommen“, ergänzt Lukas Hammer, grüner Vorsitzender des Umweltausschusses. ÖVP-Umweltsprecher Johannes Schmuckenschlager wiederum ist überzeugt, dass „die Möglichkeit der Partizipation gerade beim Klimaschutz wichtig ist, um die Gesellschaft ins Boot zu holen“.
Am Dienstag soll der Antrag im Umweltausschuss beschlossen werden. Offen ist, welche Forderungen des Volksbegehrens dieser noch enthält – und ob auch die Opposition ihn mitträgt.
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