„Zurück an den Start“

NEOS fordern Rücknahme der neuen Corona-Novelle

Politik
10.03.2021 13:26

Die NEOS finden den Entwurf zur Novelle des Epidemiegesetzes und COVID-19-Maßnahmengesetzes so schlecht, dass sie eine komplette Rücknahme dieser Gesetzesvorlage fordern. „Hier werden die Grund- und Freiheitsrechte mit Füßen getreten. Diese Novelle muss zurück an den Start. Es gibt keine andere Möglichkeit“, sagte Verfassungssprecher Nikolaus Scherak am Mittwoch in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Gesundheitssprecher Gerald Loacker.

Die NEOS-Abgeordneten wünschten dem erkrankten Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) gute Besserung, verlangen aber von ihm, wenn er wieder zurückkommt, die geplante Novelle zurückzunehmen. Aus Sicht der NEOS brauche es die Gesetzesänderungen gar nicht.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) (Bild: APA/Helmut Fohringer)
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne)

„Geltenden Bestimmungen reichen vollkommen aus“
Die geltenden Bestimmungen würden zur Bekämpfung der Pandemie vollkommen ausreichen, so Loacker. Der Minister wolle mit der Novelle seine zahlreichen rechtswidrigen Verordnungen im Nachhinein legitimieren, ergänzte Scherak. Er zeigte sich überzeugt, dass die geplanten Gesetzesänderungen verfassungswidrig sind und einer Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof nicht standhalten werden.

Ausgangsbeschränkungen als Hauptkritikpunkt
Einer der Hauptkritikpunkte ist, dass mit den neuen Bestimmungen vom bisherigen Ziel, Ausgangsbeschränkungen nur dann zu verhängen, wenn ein Kollaps des Gesundheitssystems droht, abgegangen werde. Die Novelle sieht vor, dass Ausgangsbeschränkungen bereits bei „einer nicht mehr kontrollierbaren Verbreitung“ der Krankheit möglich wären. Für Scherak ist „das extrem dramatisch“. Die NEOS seien immer gegen die Ausgangsbeschränkungen gewesen, weil diese einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte darstellen, eine weitere Verschärfung in diesem Bereich ist für Scherak undenkbar.

Dazu kommt die Formulierung, wonach Ausgangsbeschränkungen verhängt werden können, wenn sie „zweckmäßig“ erscheinen. Für Scherak ist das „gefährlich und auf gar keinen Fall verhältnismäßig“. „Auch die Bürger verstehen es nicht mehr und halten sich nicht mehr dran“, so der pinke Vizeklubchef.

Ärger auch über Vier-Personen-Regel
Gesundheitssprecher Loacker kritisierte die Pläne, wonach künftig schon die Zusammenkunft von vier Personen aus zwei verschiedenen Haushalten eine anzeige- und genehmigungspflichtige Veranstaltung darstellen könne. „Demnach wäre unsere heutige Pressekonferenz eine anzeigepflichtige und bewilligungspflichtige Veranstaltung.“ Das Ziel sei es, das unkontrollierte Verbreiten der Krankheit durch Zusammenkünfte von Hunderten und Tausenden Menschen bei Veranstaltungen zu verhindern. Das auf vier Personen herunterzusetzen, ist für die NEOS nicht nachvollziehbar.

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Demnach wäre unsere heutige Pressekonferenz eine anzeigepflichtige und bewilligungspflichtige Veranstaltung.

Gerald Loacker, NEOS

Bei Verstößen drohen bis zu 30.000 Euro an Strafe
Dass auch noch Strafen von bis zu 30.000 Euro bei Verstößen drohen, „ist geradezu jenseitig und offensichtlich nicht verhältnismäßig“. „Hier wird weit übers Ziel geschossen und das mit ziemlich schweren Geschützen“, kritisierte Loacker. „Die Grundrechte sind keine Salatgarnitur für gute Zeiten, sie müssen auch in Krisenzeiten ihre Gültigkeit haben.“

„Wir fragen uns seit Monaten, wer auf die Idee kommt, so etwas überhaupt zu machen“ und warum hier nicht aus den vergangen Fehlern gelernt werde, sagte Scherak in Hinblick auf die zahlreichen vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Corona-Bestimmungen der Regierung.

Quelle: APA

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