Ministerium reagiert

Nach Kritik: Corona-Gesetze werden „überarbeitet“

Politik
10.03.2021 17:11

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) steht wegen seiner Corona-Gesetze einmal mehr in der Kritik. Die gesamte Opposition sowie zahlreiche Institutionen halten die geplanten Verschärfungen bei den Ausgangsbeschränkungen, Zusammenkünften von Menschen und Geldstrafen bei Verstößen gegen die Corona-Bestimmungen für überschießend und mit den Grund- und Freiheitsrechten nicht vereinbar. Das Gesundheitsministerium verspricht nun, auf die Kritik einzugehen und die geplante Novelle zu „überarbeiten“. 

„Wir werden die Stellungnahmen zu den geplanten Novellen des Covid-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes umfassend prüfen und begründete Änderungsvorschläge bei der Überarbeitung des Entwurfs berücksichtigen. Rechtzeitig vor dem Gesundheitsausschuss am 18. März werden wir die aktualisierte Version den Parlamentsfraktionen übermitteln“, hieß es aus dem Gesundheitsministerium am Mittwoch.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) (Bild: APA/Helmut Fohringer)
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne)

Anschober hatte am Dienstag eine Pressekonferenz krankheitsbedingt verpasst und wird auch in den nächsten Tagen keine öffentlichen Termine wahrnehmen. Derzeit befinde sich der Ressortchef in „Spitalsbeobachtung“, erklärte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) am Mittwoch nach dem Ministerrat. Anschober plane, nächste Woche wieder seine Arbeit aufzunehmen. 

Verstöße sollen mit bis zu 30.000 Euro bestraft werden
Das Gesundheitsministerium hatte vergangenen Mittwoch völlig überraschend und unerwartet einen Entwurf zu Novellen des Epidemiegesetzes und des Covid-19-Maßnahmengesetzes publik gemacht und mit einer sechstägigen Begutachtungsfrist an das Parlament geschickt. Die Gesetzesänderungen sehen unter anderem vor, dass bereits Zusammenkünfte von zumindest vier Personen als Veranstaltung gewertet und untersagt werden können; Ausgangsbeschränkungen bereits bei „einer nicht mehr kontrollierbaren Verbreitung“ der Krankheit und wenn sie als „zweckmäßig“ erachtet werden, verhängt werden können; und Verstöße gegen die Bestimmungen mit bis zu 30.000 Euro bestraft werden.

30.000 Stellungnahmen zur umstrittenen Novelle
Kritik an dem Vorhaben im Zuge der Begutachtung übten die Volksanwaltschaft, der Gewerkschaftsbund, die Wirtschaftskammer, die Rechtsanwaltskammer sowie mehrere Landesregierungen. Protest kam auch von Privatpersonen, die eine vorgeschriebene Stellungnahme an das Parlament übermittelten. Stand Mittwochvormittag gab es mehr als 30.000 Stellungnahmen auf der Parlamentshomepage.

(Bild: APA, Krone KREATIV)

Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt erinnerte indes das Gesundheitsministerium daran, dass die Begutachtungsfrist bei Gesetzesvorhaben „im Regelfall sechs Wochen zu betragen hat“. Da die Novelle lediglich sechs Tage geprüft werden durfte, „ist eine umfassende und abschließende Begutachtung des übermittelten Gesetzesentwurfes nicht möglich“, betonten die Juristen.

Heftige Kritik der Opposition 
Heftige Kritik kam von der Opposition. Die NEOS finden den Entwurf so schlecht, dass sie eine komplette Rücknahme dieser Gesetzesvorlage fordern. „Es reicht“, richtete auch FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl der Regierung aus. Und SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher ortete in der angepeilten Gesetzesänderung einen „Ausdruck der Hilflosigkeit“.

Quelle: APA

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