Die Arzneimittelbehörde der Europäischen Union (EMA) hat am Mittwoch in einem vorläufigen Bericht bekannt gegeben, dass sie bisher keine Hinweise dafür habe, dass ein Todes- sowie ein Krankheitsfall in Österreich auf Impfungen mit dem Vakzin von AstraZeneca zurückzuführen wären. Eine 49-jährige Krankenschwester des Landesklinikums Zwettl war - wie berichtet - infolge schwerer Gerinnungsstörungen gestorben, eine 35-jährige Kollegin entwickelte eine Lungenembolie, befand sich zuletzt jedoch auf dem Weg der Besserung.
Beide Frauen hatten zuvor Impfungen aus derselben Charge erhalten. Auch wenn zunächst kein kausaler Zusammenhang ausgemacht werden konnte, wurde vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) die betreffende Charge aus dem Verkehr gezogen und eine Untersuchung des Todesfalls veranlasst.
Derzeit gibt es keinen Hinweis darauf, dass die Impfung diese Zustände verursacht hat, die bei diesem Impfstoff nicht als Nebenwirkungen aufgeführt sind.
Aus dem Vorab-Bericht der European Medicines Agency (EMA)
Hohe Wirksamkeit gegen schwere Verläufe
Die Entwickler des AstraZeneca-Impfstoffs warben indes am Dienstag um Vertrauen für die in Europa verfügbaren Impfstoffe: Daten aus England und Schottland, wo bereits Millionen Menschen geimpft sind, bescheinigen dem Vakzin eine sehr hohe Wirksamkeit gegen schwere Verläufe von Covid-19 in allen Altersgruppen.
Die bisher vorliegenden Informationen deuten darauf hin, dass die Zahl der thromboembolischen Ereignisse bei geimpften Personen nicht höher ist als in der Allgemeinbevölkerung.
Aus dem Vorab-Bericht der European Medicines Agency (EMA)
Bevölkerung soll Nebenwirkungen melden
Die Geschäftsfeldleiterin der AGES-Medizinmarktaufsicht, Christa Wirthumer-Hoche, hatte erst am Dienstag appellierte, allfällige Nebenwirkungen nach einer Impfung gegen das Coronavirus zu melden. Dies sei erforderlich, um ein „engmaschiges Sicherheitsnetz“ zu knüpfen. Fieber, Kopfschmerzen, Übelkeit und Schmerzen an der Einstichstelle wären aber kein Anlass zur Besorgnis, betonte die Expertin.
Österreich mit etabliertem System
Österreich hat ein etabliertes System, um Nebenwirkungen zu erfassen, Gesundheitspersonal ist zur Meldung sogar verpflichtet: Diese geht an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) und das EU-weite Meldesystem. Die BASG-Experten werden als sehr akribisch beschrieben, die nicht vorschnell bewerten.
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