Ex-Freund angeklagt

Mordprozess in Graz: Heute könnte Urteil fallen

Steiermark
11.03.2021 06:30

Es waren schlimme Bilder aus der Gerichtsmedizin, die den Geschworenen am Mittwoch in Graz gezeigt wurden: Blutdurchtränkte Kleidung, sechs Durchschüsse im Körper. Seit Montag läuft der Mordprozess um die 34-jährige Sara aus Großwilfersdorf und ihren angeklagten Ex-Freund. Der Jurist bleibt weiterhin bei seiner Notwehrversion. Heute, Donnerstag, könnte es ein Urteil geben.

Mittwochvormittag fuhren die Geschworenen - unter Ausschluss der Öffentlichkeit - mit dem Richtersenat, der Staatsanwältin, den Gutachtern und den Ermittlern des Landeskriminalamts zum Tatort im oststeirischen Großwilfersdorf. Der Angeklagte demonstrierte zum ersten Mal seine Sicht der Abläufe - und das gewohnt tränenreich. Er hätte so viel Angst gehabt, weil seine Ex-Freundin ihn doch erschießen wollte, behauptete er.

Streng bewacht kam der Angeklagte am Mittwoch zur Tatrekonstruktion (Bild: Schulter Christian)
Streng bewacht kam der Angeklagte am Mittwoch zur Tatrekonstruktion

Wie sich dann allerdings durch die Expertise einer Gerichtsmedizinerin herausstellte, deckt sich seine Version nicht mit den Verletzungen des Opfers.

Sechs Durchschüsse im Körper des Opfers
So erklärte Saras „Ex“ wiederholt, die junge Mutter hätte mit einer Waffe (die nie gefunden wurde) auf ihn gezielt. Doch die Schussverletzungen an den Unterarmen der 34-Jährigen zeigen klar, dass sie ihre Hände schützend vor dem Gesicht hatte, als er immer wieder auf sie schoss.

Hier geschah die Bluttat. (Bild: Christa Blümel)
Hier geschah die Bluttat.

Sechs Durchschüsse, einen Steckschuss und einen Prellschuss durch eine Tür hindurch zählte die Sachverständige; daraus resultierend 15 schussbedingte Verletzungen. „Es war ein hochgradiger Blutverlust.“ Während ihrer Ausführungen, die von Fotos des Opfers unterlegt wurden, blickte der Angeklagte die ganze Zeit starr zu Boden.

„Keine Störung der Persönlichkeit“
Für viele überraschend attestierten der psychologische und der psychiatrische Gutachter dem Angeklagten kein Vollbild einer Persönlichkeitsstörung. Er habe lediglich Defizite in der Aufarbeitung von Emotionen sowie eine gewisse Empathielosigkeit. Heute, Donnerstag, könnte es in dem Fall ein Urteil geben. 

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