So schnell kann ein hoffnungsfrohes junges Leben getrübt sein: Im Streit um ein Handy griff am 16. September in Mils bei Hall in Tirol ein damals 17-jähriger syrischer Asylwerber zum Messer und fügte seinem gleichaltrigen pakistanischen Kollegen sieben Stiche zu. Auf Mordversuch lautete die Anklage, die Geschworenen entschieden aber anders.
Vor vier Jahren war der junge Syrer mit seinem Bruder unbegleitet nach Tirol gekommen, Mutter und Schwester blieben zurück. Verteidigerin und Betreuer zeichneten das Bild eines respektvollen und ausgeglichenen Jugendlichen, der von einem Job als Friseur träumte. Dass er regelmäßig Marihuana rauchte, gefährdete diese Pläne vorerst nicht. „Er war weder süchtig noch ein Dealer“, betonte seine Anwältin.
Am verhängnisvollen Tag wollte sich der Angeklagte mit zwei Freunden in einer Gasse in Mils ein YouTube-Video ansehen, aber nur das Handy des späteren Opfers funktionierte. Der Syrer gab das Mobiltelefon nicht zurück und verlangte („nur aus Spaß“) 120 Euro dafür, es kam zum heftigen Streit.
Augenzeuge sah keine Notwehr-Situation
„Er hat mich gegen eine Mauer gedrückt und einen Gegenstand herausgezogen, der wie ein Schlagring aussah“, erklärte der Angeklagte. Der einzige Zeuge konnte dies nicht bestätigen. Zurück zur Tat: Der 17-Jährige stach mit einem Messer siebenmal zu. „Sechsmal davon in den Rücken. Die Klinge war 5,5 Zentimeter lang, da besteht potenziell Lebensgefahr“, schilderte Gerichtsmediziner Walter Rabl.
Geschworene: Kein Mordversuch
Ein Stich öffnete die Brusthöhle, das Opfer konnte sich zu einem Restaurant schleppen. Der Pakistani überlebte und tauchte später unter, indem er bei einer anderweitigen Polizei-Befragung davonrannte. Die Geschworenen sahen keinen Mordversuch, sondern nur fahrlässige schwere Körperverletzung. Weil das Jugendstrafrecht zum Zug kam, blieb es bei einem Monat Gefängnis, das mit der U-Haft längst verbüßt ist. Der Staatsanwalt meldete Bedenkzeit an, daher nicht rechtskräftig.
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