Die Grazer Augartenbucht lässt wieder einmal die Wogen hochgehen: Umweltorganisationen hatten im Naturschutz-Verfahren keine Parteistellung bekommen - zu unrecht, wie das Höchstgericht entschieden hat. Das Projekt muss nun nachträglich noch einmal bewilligt werden. Ein Rückbau ist de facto ausgeschlossen.
Seit dem Umbau wird der Augarten geradezu gestürmt. Dabei hatte Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP) am Anfang gegen den Strom schwimmen müssen: Die KPÖ, die SPÖ, die Grünen, Umweltorganisationen - alle waren dagegen.
Über Baustraße „drübergefahren“
Dem Stadtchef wurde vorgeworfen, über die Kritiker „drüberzufahren“. Faktum ist: Es gab damals einen gewissen Zeitdruck, weil man die Baustraße des Speicherkanals nutzen wollte - die Alternative wäre gewesen, dass Hunderte Lkw mitten durch die Innenstadt fahren.
Projektgegner hätten gehört werden müssen
In einer Sache hat das Höchstgericht den NGOs Recht gegeben: Sie hätten im naturschutzrechtlichen Verfahren Parteistellung haben müssen. Das ist ihnen von der Stadt Graz und dem Landesverwaltungsgericht verwehrt worden.
Die Bewilligung wird aufgehoben. „Damit fehlt dem Projekt die rechtliche Grundlage, es handelt sich derzeit also um einen Schwarzbau“, sagt Romana Ull vom Naturschutzbund .
Stadt will gegen Aufhebung des Bescheids berufen
Die Stadt Graz sieht das anders: „Es handelt sich hier natürlich um keinen Schwarzbau, da es zum Zeitpunkt der Errichtung einen gültigen Bescheid gegeben hat“, betont Verena Ennemoser, die Leiterin der Präsidialabteilung. Zudem will man in Berufung gehen.
So oder so wird die Bucht nicht wieder zugeschüttet. Ull fordert aber „Verbesserungen zugunsten geschützter Arten“, etwa Ausgleichsflächen. Bei der Stadt verweist man darauf, dass es in der Murmetropole bisher kaum ein Projekt mit so vielen Öko-Auflagen gegeben habe.
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