Hunderte Videos mit Gräueltaten der Terrororganisation Islamischer Staat, Nazi-Bilder und Kinderpornos hatte der Angeklagte auf seinem Handy gespeichert. Beim Gerichtsprozess in Eisenstadt wies er jedoch derartige Gesinnungen zurück - erfolglos. Das nicht rechtskräftige Urteil: 3,5 Jahre Haft.
Unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen ging am Donnerstag in Eisenstadt der Prozess über die Bühne. Angeklagt war der Tschetschene Shama C., der 2019 in Österreich um Asyl (sein Antrag wurde mittlerweile abgelehnt) angesucht hatte. Nach eigenen Angaben war er in seiner Heimat verhaftet und gefoltert worden. Doch in den zwei Jahren in Österreich lernte C. weder Deutsch noch konnte er sonstige Integrationserfolge vorweisen, wie die Vorsitzende trocken anmerkte.
Stattdessen tummelte er sich in Chatgruppen, in denen Terror-Propaganda des IS ebenso ausgetauscht wurde, wie Folteraufnahmen, Kinderpornos oder Nazi-Bilder. Was der 22-Jährige mit gesenktem Kopf auch kleinlaut zugab. Er habe aber nichts mit Terror am Hut, sei nur ein strenggläubiger Muslim. Sein Bruder – der als IS-Kämpfer 2016 starb – sei dennoch ein „Held“.
„Gottesfeinden das Messer ins Herz“ rammen
Dass die Dateien auf dem Handy gespeichert gewesen seien, habe er nicht gewusst, das sei automatisch geschehen. Auch die Chatnachricht, dass man „Gottesfeinden das Messer ins Herz“ rammen sollte, sei nicht so gemeint gewesen.
Das Urteil: dreieinhalb Jahre Haft! Maximal wären zehn Jahre Haft möglich gewesen. Verteidiger Andreas Schweitzer zeigte sich gegenüber der „Krone“ mit dem Strafausmaß „zufrieden“.
Kronen Zeitung
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