„Wirtshauspolizei“

Erst nach der Kontrolle darf bewirtet werden

Vorarlberg
12.03.2021 11:55

Wer sein Gasthaus am 15. März wieder aufsperrt, hat es nicht leicht: Sperrstunde ist um 20 Uhr, Wirte müssen Eintrittstests kontrollieren, Gäste eine FFP2-Maske am Verabreichungsplatz tragen. Wenigstens tragen die Wirte, die aufsperren, nicht das volle Risiko, denn finanzielle Unterstützung soll es auch für sie geben.

Aufsperren oder nicht? Die Beantwortung dieser Frage dürfte nach der Bekanntgabe der neuen Spielregeln einigen Wirten leichter fallen. Fix ist: Der Wirt fungiert als „Wirtshauspolizei“ und muss neben Tests auch kontrollieren, dass nicht mehr als zwei Haushalte beisammensitzen. Und dies dann auch noch mit FFP2-Maske am Verabreichungsplatz, wie der einst gemütliche Platz am Stammtisch oder im Café in der Verordnung bezeichnet wird. „Da geht sich weder die Kartenspielrunde am Nachmittag noch ein Arbeitsmittagessen mit mehr als zwei Menschen aus“, meinte NEOS-Nationalrat Gerald Loacker zum Entwurf. Er würde jeden Wirt verstehen, der nicht aufsperren würde. „Es wäre ehrlicher gewesen, einfach zu sagen, dass man den Versuch nicht will.“

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Es wäre ehrlicher gewesen, einfach zu sagen, dass man den Versuch nicht will.

Gerald Loacker (Neos)

Finanzieller Zuschuss
Wer dennoch aufsperrt geht zumindest nicht das Risiko ein, auf finanzielle Unterstützung zu verzichten: Jeder hat das Recht, einen Fixkostenzuschuss oder Verlustersatz zu beantragen und um einen Ausfallsbonus anzusuchen, ließen die Experten der Wirtschaftskammer sowie der Wirtschaftsabteilung des Landes wissen. Einzig der Umsatzersatz war zuletzt davon abhängig, ob ein Betrieb behördlich geschlossen war. Dieser wurde aber mit 31. Dezember gestrichen und durch den Ausfallsbonus ersetzt. Dieser Ausfallsbonus kann ab 40 Prozent Umsatzrückgang relativ einfach über Finanz Online beantragt werden. Weiterhin angesucht werden können zudem der Fixkostenzuschuss (bemisst sich am Umsatzrückgang und kann ab 30 Prozent geltend gemacht werden) oder der Verlustersatz (bei einem Minus von 30 Prozent zwischen September und Juni).

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