Sicherheitsalarm um Abschiebungen! In einem der „Krone“ vorliegenden Papier des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wird gewarnt, dass Schubhäftlinge laut Europäischer Menschenrechtskonvention nicht zu Corona-Tests gezwungen werden können - und damit keine Außerlandesbringung möglich ist.
Die Pandemie bringt jetzt auch die Abschiebe-Politik der Regierung unter Druck. Wie aus einem internen Aktenvermerk hervorgeht, können nämlich PCR-Tests laut Europäischer Menschenrechtskonvention nur unter Mitwirkung und im Einvernehmen mit dem Betroffenen durchgeführt werden.
Eingriff in „körperliche Integrität“
Die Testung würde nämlich einen Eingriff in die „körperliche Integrität“ darstellen. Das Problem dabei: Viele Länder bestehen vor der Einreise auf einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 bzw. 72 Stunden ist. Das bedeutet, dass Testverweigerer ihre Heimreise nicht antreten können.
Österreicher verlieren teils ihren Job und erhalten Repressalien, wenn sie sich nicht testen lassen. Illegale Schubhäftlinge werden mit der Freiheit belohnt.
FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz
„Demütigung der eigenen Bevölkerung“
Und dann? Die Behörde prüft, ob eine Anhaltung in Schubhaft möglich ist. Falls nicht, „so ist die Person aus der Anhaltung zu entlassen“. Sprich: Freiheit statt Abschiebung. „Während ein Corona-Test bei Illegalen einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellt, werden Österreicher gezwungen, einen Test durchzuführen, wenn sie etwa Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder ihren Job behalten wollen. Das ist eine unglaubliche Demütigung der eigenen Bevölkerung“, kritisiert FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz die Gesetzeslage.
Bereits im Jahr 2020 gab es in Österreich deutlich weniger Abschiebungen als in den Jahren davor - u.a. weil wegen der Corona-Krise viele Flüge abgesagt wurden.
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