Mit Start der Durchimpfung im Bezirk Schwaz trat auch die Ausreisetestpflicht in Kraft, die vor allem bei Pendlern für Ungewissheit sorgt. Auf Fragen gibt es zig verschiedene Antworten.
Muss ich mich testen lassen? Brauche ich eine Arbeitsbestätigung oder einen Meldezettel? Oder reicht es, wenn ich ein seriöses Auftreten und ein wenig Überredungskunst habe? Es ist derzeit gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten. Vor allem Pendler, die im Bezirk Schwaz arbeiten, bereitet die Verordnung, die das Zillertal, Achental und weite Teile des Inntals seit Donnerstag zum „Sperrgebiet“ gemacht hat, arges Kopfzerbrechen.
„Bei der BH bekam ich die Auskunft, dass ich unbedingt einen PCR-Test benötige, der nicht älter als 72 Stunden alt ist“, schilderte eine Lehrerin, die im Bezirk Kufstein wohnt, aber im Bezirk Schwaz unterrichtet. Vonseiten der Bildungsdirektion flatterte dann aber ein Schreiben in die Schule. Darin stand, dass in einem solchen Ausnahmefall etwa ein Meldezettel für die Ein- und Ausreise ausreicht, wenn man sich nicht länger als 24 Stunden im Bezirk Schwaz aufhält. „Ich wollte mir dann im Gemeindeamt einen Meldezettel ausstellen lassen, wo es aber hieß, dass ich einen solchen nicht wirklich brauchen werde“, wunderte sich die Pädagogin.
Bei Kontrollen zählt vor allem Glaubhaftigkeit
„Die Einreise für Arbeitseinpendler in den Bezirk Schwaz und die nachfolgende Ausreise ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich, sofern der Aufenthalt weniger als 24 Stunden gedauert hat“, heißt es dazu vonseiten des Landes. Bei etwaigen Kontrollen sei lediglich glaubhaft zu machen, dass man nicht im Bezirk Schwaz wohnt. Anders sieht es für Personen mit Wohnsitz im Bezirk Schwaz aus. Eine Lehrerin, die etwa in Jenbach wohnt, aber in Kufstein unterrichtet, braucht einen negativen Corona-Test, wenn sie ihren Bezirk verlassen will. „Das gilt auch für Personen, die zwar keinen Wohnsitz dort haben, sich aber über 24 Stunden dort aufgehalten haben.“
Bei der Durchfahrt durch den Bezirk Schwaz ohne Zwischenstopp ist kein negatives Testergebnis nötig. „Man muss den Beamten nur glaubhaft vermitteln, dass man nicht im Bezirk Schwaz wohnt“, betont man beim Land. Jemand aus Münster darf also ohne Weiteres in Wiesing auf die Autobahn auffahren und muss nicht den Umweg über Kramsach nehmen, wenn er nach Innsbruck will
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