Moderne Browser bieten einen sogenannten Inkognito-Modus, den der Nutzer starten kann, wenn er nicht wünscht, dass Daten über seine Surf-Destinationen gesammelt werden. Google Chrome unterbindet die Datensammelei im Inkognito-Modus allerdings nicht komplett, was dem Hersteller eine milliardenschwere Sammelklage eingebracht hat. Google ist sich keiner Schuld bewusst.
Stein des Anstoßes. Bereits im Sommer wurde publik, dass auch im Inkognito-Modus im Hintergrund Daten bei diversen Werbe- und Analysediensten von Google landen. Chrome-Nutzer schlossen sich zusammen und brachten in Kalifornien eine Sammelklage ein. Sie fordern fünf Milliarden US-Dollar Schadensersatz. Der Vorwurf: Google führe Nutzer mit dem Inkognito-Modus in die Irre und gaukle ihnen falsche Sicherheit vor.
Inkognito-Modus startet mit Hinweis
Der Browser weist beim Start des Modus an sich darauf hin, dass besuchte Websites, der Provider oder der Arbeitgeber das Surfverhalten weiterhin auswerten könnten, der Browser aber immerhin den Verlauf, die Website-Daten und in Formulare eingegebene Daten nicht protokolliere. Dass Google-Dienste auch im Inkognito-Modus Daten über die Aktivitäten des Nutzers sammeln, gehe daraus nicht klar genug hervor, so der Vorwurf der User.
Die zuständige Richterin im kalifornischen San Jose hat nun entschieden, dass die Sammelklage zugelassen wird. Gibt das Gericht den Klägern recht, könnten auf Google Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe zukommen: 5000 US-Dollar pro betroffenem Nutzer in den USA werden gefordert, durch die große Zahl von Chrome-Nutzern - der Google-Browser ist Marktführer - könnte der Prozess Google bis zu fünf Milliarden Dollar kosten.
Google sieht User ausreichend informiert
Google selbst hat gegenüber dem Wirtschaftsnachrichtenportal „Bloomberg“ angekündigt, sich gegen die Sammelklage zur Wehr setzen zu wollen. Nach Ansicht des Internetkonzerns werde beim Start des Inkognito-Modus sehr wohl klargestellt, dass der Modus nur die Speicherung von Surf-Daten am eigenen Gerät unterbinde, Websites, Provider und Arbeitgeber aber weiterhin Daten sammeln könnten.
Die Analyse von Website-Besuchen mit Tools wie Google Analytics fällt dabei unter die Datensammlung durch Websites: Google stellt seine Werbe-Tools Webmastern zur Verfügung, die damit den Traffic statistisch auswerten und Werbung auf ihren Internetseiten schalten können.
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