Die Hilfsbereitschaft einer Nachbarin ausgenutzt, um deren elfjährige Tochter zu vergewaltigen - das hat sich ein 39 Jahre alter Wiener Ende 2020 zuschulden kommen lassen. Jetzt wurde dafür von einem Schöffensenat zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt - bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren! Der Gerichtspsychiater erachtete den Angeklagten zudem für hochgradig gefährlich, der Täter wird daher in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Opfer bekam 5000 Euro an finanzieller Wiedergutmachung zugesprochen.
Der Angeklagte - dem Alkohol ergeben, ohne Job und Partnerin - hatte nach einer Beinoperation Probleme mit dem Gehen. Eine Nachbarin bot ihm an, dass ihm ihre Kinder beim Einkaufen helfen könnten. Am 14. November 2020 trat er an die Frau heran und bat sie, sie möge ihm eine ihrer Töchter vorbeischicken. Die Jüngere klopfte wenig später an der Tür, begleitete den 39-Jährigen zu einem Supermarkt und trug ihm die Einkaufssackerln in die Wohnung.
„Sie hatte wahnsinnige Angst“
Dort angekommen, sperrte der Mann die Tür hinter sich zu. „Ich hab sie gebeten, sich auszuziehen und aufs Bett zu setzen“, schilderte der Angeklagte. Als das Kind davonlaufen wollte, packte er es an der Schulter und hielt es fest. Damit war der Widerstand des Mädchens gebrochen. „Sie hatte wahnsinnige Angst“, stellte Staatsanwältin Ursula Schrall-Kropiunig klar. Daher habe sich das Kind aus Furcht nicht mehr zu wehren getraut.
„Ich entschuldige mich zutiefst. Ich bereue meine Tat zutiefst“, gab der 39-Jährige zu Protokoll. Er habe damals „relativ viel Rotwein mit Cola“ intus gehabt: „Ich war nicht mehr allein in der Lage zu gehen.“ Aus diesem Grund habe er die ihm angebotene Hilfe in Anspruch genommen.
Hintergedanken mit Tatabsicht
Die Staatsanwältin und der Schöffensenat gingen demgegenüber übereinstimmend davon aus, dass der Mann planmäßig und von Haus aus mit sexuellen Hintergedanken vorging, als er sich an die Nachbarin wandte. „Sie hätten ja auch nach dem Sohn der Nachbarin verlangen und sich von ihm beim Einkaufen helfen lassen können“, wurde dem Angeklagten beschieden.
Der psychiatrische Sachverständige kam zum Schluss, dass beim Angeklagten, der zum Tatzeitpunkt seit eineinhalb Jahren ohne Partnerin lebte, eine „Ersatzpädophilie“ vorliegt. Ohne entsprechende therapeutische Behandlung wäre nach dessen Haftentlassung zu befürchten, dass sich der Mann neuerlich an Kindern vergeht, warnte Gerichtspsychiater Peter Hofmann. Im Hinblick darauf wurde der 39-Jährige auf Antrag der Staatsanwaltschaft in den Maßnahmenvollzug eingewiesen.
Bei der Strafbemessung wurden die bisherige Unbescholtenheit und das umfassende und reumütige Geständnis als mildernd angerechnet. „Sonst wäre die Strafe deutlich höher ausgefallen“, betonte die Richterin am Montag am Landesgericht in der Urteilsbegründung. Gemäß Strafgesetzbuch wären bis zu zehn Jahre möglich gewesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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