„Ausgebucht“! Für die Verhandlung gegen Welfenprinz Ernst August von Hannover am 23. März im Welser Schwurgerichtssaal sind bereits fast alle Besucherplätz vergeben. Der Blaublütige hat aber noch ein weiteres Gerichtsverfahren anhängig. Er soll seinen Sohn Ernst August junior auf Rückgabe des Vorerbes geklagt haben.
In Wels steht der Adelige auf der Beschuldigtenseite. Er muss sich wegen Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung verantworten. Es geht um schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt in seinem Jagdhaus in Grünau im Almtal. Strafdrohung: bis zu drei Jahre Haft.
Verhandlung öffentlich
Das Medieninteresse ist laut einer Gerichtssprecherin groß. Neben Plätzen für Journalisten müssen im Schwurgerichtssaal auch Zuhörer Platz finden. Die Verhandlung ist öffentlich.
Er will angeblich Vorerbe zurück
Als Kläger tritt Ernst August hingegegen vor deutschen Gerichten auf. Wie sowohl das Societyblatt „Bunte“ als auch die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ melden, klagt er seinen Sohn Ernst August junior auf Rückerstattung des Vorerbes. Dazu gehört auch der Stammsitz der Welfen, die Marienburg südlich von Hannover, die vom Sohn einer Stiftung übergeben wurde. Aber auch das beträchtliche Familienvermögen.
Begründung für die Rückgabeforderung: Der Vater fühlt sich vom Sohn vernachlässigt. Laut „Bunte“ vermutet er sogar den Sohn als Drahtzieher hinter seinen Alko-Ausrastern in Grünau. Der Sohn soll Handlanger beauftragt haben, die ihn mit Alkohol versorgen, um ihn so zu Gewalttaten zu verleiten. Eine Stellungnahme seines Verteidigers Malte Berlin dazu gibt es nicht.
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