Kryptowährungen

Bitcoin-Spekulanten droht jetzt die Steuerfalle

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17.03.2021 10:30

Was vor Jahren als Spielerei für Nerds begonnen hat, ist inzwischen zu einem Milliardengeschäft geworden: Am vergangenen Samstag hat der Kurs der Kryptowährung Bitcoin erstmals die Marke von 60.000 Dollar geknackt. Viele Bitcoin-User könnten durch diese Entwicklung - ohne es zu wissen - zu Steuerhinterziehern geworden sein. Davor warnen die Autoren des „Kryptosteuerguide 2021“, der am Dienstag beim Linde-Verlag erschienen ist.

Im vergangenen Jahr hätte allein in Österreich das Steueraufkommen im Zusammenhang mit den Gewinnen bei diversen Kryptowährungen rund 375 Millionen Euro betragen, sagt Florian Wimmer, Mitgründer und CEO der Linzer Plattform Blockpit, die Steuerreports und Portfolio-Management für Kryptowährungen anbietet. „Bezahlt wurde wahrscheinlich nur ein kleiner Teil davon“, so Wimmer im Gespräch mit der APA.

„Deshalb wird ja auch auf EU-Ebene auf Hochtouren an der DAC8-Richtlinie zum Informationsaustausch gearbeitet, die künftig auch Kryptowährungen inkludieren wird. Das heißt, Börsen im Inland müssen auf jährlicher Basis den Behörden die Nutzer- und Transaktionsdaten und die realisierten Gewinne übermitteln. Dann kann die Finanz abgleichen, ob das auch erklärt wurde in der Einkommensteuererklärung - wenn nicht, dann wird es wahrscheinlich in den nächsten Jahren ein paar Briefe geben.“

Symbolfoto (Bild: ©Sebastian Duda - stock.adobe.com)
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„Spekulationsgeschäfte“ ohne KESt-Abfuhr
Laut Wimmer fallen Kryptowährungen wie Bitcoin derzeit in keine der bekannten Finanzkategorien. „Es ist weder eine staatlich ausgegebene Währung, noch ist es ein Wertpapier.“ Aktuell würden sie so behandelt wie Gold, Kunstwerke oder andere Wirtschaftsgüter, würden also unter „Spekulationsgeschäfte“ fallen.

„Es gibt hier also keine KESt-Abfuhr, so wie es die Bank etwa bei der Depotverwaltung macht. Und es gibt kaum Steuerberater, die sich mit dem Thema schon eingehender beschäftigt hätten, das Wissen darüber ist noch wenig verbreitet. Deswegen haben wir gesagt: Um hier für Aufklärung zu sorgen und einen gewissen Grundstein zu legen, wollen wir so eine Publikation herausbringen.“

Am Beginn einer langen Reise
„Im österreichischen Steuergesetz liest man nirgends etwas von Kryptos oder Bitcoins oder Ähnliches“, erklärt Co-Autor und Kryptosteuer-Experte Michael Petritz von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. Es gebe nur einen Erlass und Richtlinien des Finanzministeriums, und die seien auch schon einige Jahre alt. „Wir sind in dem Bereich sicher am Beginn einer langen Reise, dieses Thema fängt gerade erst an. Wir werden unsere Publikation wohl auch immer wieder aktualisieren müssen, weil es neue Erkenntnisse geben und Judikatur dazu kommen wird.“

An die Steuerberater in Österreich wird der „Kryptosteuerguide 2021“ gratis verschickt. Der Linde-Verlag bietet den Leitfaden in seinem Shop auch als Hardcopy an, dort kostet er 19 Euro. „Er wird aber auch in Zukunft immer gratis als ePaper zu haben sein, jeder kann sich das gratis herunterladen (via kryptosteuerguide.at, Anm.)“, so Wimmer.

Freigrenze derzeit bei 440 Euro im Jahr
„Kryptowährungen sind noch immer keine alltägliche Sache und es ist bei weitem noch nicht jedem bewusst, dass man auf die Kursgewinne auch Steuern zahlen muss“, sagt Wimmer. „Mir war es, als ich 2015 damit begonnen habe, auch nicht klar, dass ich steuerpflichtig bin - oder zumindest dachte ich, dass ich erst dann steuerpflichtig bin, wenn ich wieder Euro auf mein Bankkonto einzahle. Das ist ein Irrglaube. Tatsächlich ist es so: Auch wenn ich Kryptowährungen untereinander tausche - es gibt ja nicht nur Bitcoin, es gibt inzwischen Zehntausende von verschiedenen Tokens und Coins - habe ich einen Realisierungsvorgang, das heißt, bei jeder Transaktion könnte ich einen steuerpflichtigen Gewinn auslösen.“

„Die Freigrenze liegt derzeit bei 440 Euro im Jahr“, ergänzt Petritz. Wir kennen dieses Thema eigentlich schon von den Fremdwährungskonten. „Wenn ich vielleicht ein Wertpapier-Depot habe und bestimmte Wertpapiere nur in Fremdwährungen kaufen kann, muss ich beim Kauf und beim Verkauf zwischen den Währungen umrechnen und habe dazwischen einen Fremdwährungsgewinn oder -verlust, der ist auch steuerpflichtig.“ Die Banken könnten hier freiwillig KESt abführen, würden das aber nicht tun, weil es aufwendig sei, und das sei eine drohende Gefahr für den Bankkunden, so Petritz.

Rechtzeitig um Dokumentation kümmern
„Darum ist es wichtig, dass man auch Aufzeichnungen über die Transaktionen führt“, betont Wimmer. „Täglich werden auf der Welt wahrscheinlich zwei Börsen eröffnet und wöchentlich wird eine gehackt und sperrt zu und ich bekomme meine Daten nicht mehr - und daher muss man sich rechtzeitig um die Dokumentation kümmern für den Fall, dass das Finanzamt kommt oder dass man sein Geld wieder in den Fiat-Kreislauf zurückbringen will und man dann nicht vor einem eingefrorenen Konto oder einer Anzeige steht.“

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