Mit der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten bei der Diplomarbeit der ehemaligen Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) hat der Plagiatsjäger Stefan Weber nicht nur ein innenpolitisches Beben ausgelöst, sondern auch die Wirtschaftskammer gegen sich aufgebracht. Nach einer Abmahnung aufgrund „detektivischer“ Dienstleistungen gründete Weber nun als Reaktion selbst eine Detektei.
Auf seiner Homepage hatte Weber ursprünglich angeboten, anonyme Urheber von Manuskripten und Gutachten auszuforschen. Das brachte ihm ein Schreiben von der Kammer ein, die ihn darauf hinwies, dass dies laut Gewerbeordnung Sache von Detektiven sei.
Detektiv „mit Einschränkungen”
Als Konsequenz beantragte der Medienwissenschaftler eine „Feststellung der individuellen Befähigung für die Ausübung des Sicherheitsgewerbes (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe)“ mit der Einschränkung auf die Durchführung von Plagiatsprüfungen, Prüfung von Ghostwriting und Titelprüfungen. Nun darf er - zumindest eingeschränkt - auch als Detektiv tätig sein.
Konkret darf er damit „wissenschaftliche Ermittlungen“ und Textforensik anbieten, heißt es im nun ergangenen Bescheid. Ermittlungen gegen Personen sind davon allerdings nicht umfasst.
Auch Fördergelder und Ghostwriting im Fokus
Dafür kann er allerdings auf zwei Mitarbeiter verweisen - beide Inhaber einer Detektei bzw. einer Detektivagentur. Nur so könne er die mittlerweile 180 Aufträge abarbeiten, die er vor allem nach dem Auffliegen der Plagiatsaffäre um Ex-Arbeitsministerin Aschbacher (ÖVP) bekommen habe, so Weber zur APA.
Zusammen wolle man nun auch neben Plagiaten, Titelmissbrauch und Ghostwriting das Thema Hochschulkorruption angehen - also etwa die missbräuchliche Verwendung von Fördergeld, fingierte Ausschreibungen oder die Benachteiligung Höherqualifizierter in Berufungsverfahren.
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