Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat Untersuchungen zur Social-Media-App Clubhouse eingeleitet. Es solle geprüft werden, ob die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anwendbar ist und wenn ja, ob sie verkannt werde, teilte die Behörde mit.
Im Fall eines Verstoßes könne die CNIL Restriktionen anordnen. Clubhouse ist eine Audio-App aus den USA, bei der die Anwender Gesprächen wie bei einem Live-Podcast zuhören oder sich aktiv an Diskussionen beteiligen können. Sie ist bisher nur für iPhone-Nutzer mit Einladung nutzbar.
Unklarheiten bei Datenspeicherung
Im Gegensatz zu Netzwerken wie Twitter kann man Beiträge in Clubhouse nicht schriftlich kommentieren oder „Likes“ vergeben. Die Beiträge können auf der Plattform nicht zeitversetzt angehört werden. Unklar ist allerdings, wie lange die Audio-Runden in den USA gespeichert werden.
In Deutschland hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband die US-amerikanischen Anbieter der App unter anderem wegen Mängeln beim Datenschutz abgemahnt. Der Clubhouse-Betreiber reklamiere das Recht für sich, die von den Anwendern hochgeladenen Kontaktinformationen aus den Adressbüchern der Smartphones umfassend zu nutzen und beispielsweise mit Werbung zu behelligen. Dies sei ein Verstoß gegen die DSGVO.
Quelle: APA/dpa
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