Er soll Wasser mittels einer Handsonde „energetisieren“ und dadurch die Selbstheilungskräfte des Körpers aktivieren, tatsächlich dürfte der rund 8000 Euro teure Wasservitalisierer der Schweizer Wassermatrix AG aber vor allem eines tun: Funknetze stören. Die deutsche Bundesnetzagentur hat den Verkauf und die Nutzung des Geräts daher nun in Deutschland verboten.
Der Bundesnetzagentur zufolge waren bei der Behörde zahlreiche Meldungen von Funkern über Störungen im Amateurfunkband eingegangen. Der Prüf- und Messdienst leitete daraufhin Ermittlungen ein und konnte schließlich den Schweizer Wasservitalisierer als Störenfried ausfindig machen: „Es wurde festgestellt, dass das Gerät eine fehlerhafte Konformitätserklärung besitzt und eine unzulässige Störaussendung erzeugt. Der Wasservitalisierer erfüllt damit nicht die grundlegenden Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)“, heißt es in einer Mitteilung der Regulierungsbehörde.
Fortan darf der Wasservitalisierer damit nicht mehr in Deutschland verkauft werden. Die rund 2400 Verbraucher, die das Gerät zur Wasserbelebung bereits gekauft haben, dürfen dieses zwar behalten, es aber bis auf Weiteres nicht mehr benutzen. „Unser Prüf- und Messdienst sorgt dafür, dass Frequenzen störungsfrei genutzt werden können“, erläuterte Dr. Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. „Gleichzeitig schützen wir mit dem Vertriebsverbot Verbraucher davor, viel Geld für ein Gerät auszugeben, das sie nicht benutzen dürfen.“
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