Ganz so einsam wie im vergangenen Jahr werden die katholischen Osterfeiern diesmal nicht ausfallen. Dennoch gelten allerlei Sicherheitsmaßnahmen, welche die Bischofskonferenz am Freitag bekannt gab. Alle Gottesdienste müssen unter Beachtung der FFP2-Maskenpflicht und der Einhaltung des Mindestabstandes von zwei Metern für Personen, die nicht in einem Haushalt leben, abgehalten werden. Dies gelte auch für die Prozessionen am Palmsonntag.
Die FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend, betont die Bischofskonferenz noch einmal. Sollte keine Prozession möglich sein, könne das Gedenken an den Einzug Jesu in Jerusalem auch im Innern der Kirche mit dem Einzug verbunden werden. Möglich ist auch, den Gottesdienst am Palmsonntag komplett im Freien abzuhalten. Entfallen muss Corona-bedingt die Tradition der Fußwaschung am Gründonnerstag.
Keine Prozession am Gründonnerstag
Laut Regelung der Bischofskonferenz muss am Ende des Gottesdienstes vom Letzten Abendmahl jede Form einer allgemeinen Prozession - wie der oft übliche Ölberggang - entfallen. „Möglich ist aber die Übertragung des Allerheiligsten in einer Prozession der liturgischen Dienste an den Ort der Aufbewahrung“, wird in dem Dokument klargestellt, das sich an den Vorgaben der vatikanischen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung orientiert.
Berühren des Kreuzes nicht erlaubt
Die am Karfreitag übliche Kreuzverehrung muss in diesem Jahr beschränkt werden auf die Verneigung oder eine Kniebeuge. Eine Berührung des Kreuzes, wie vielerorts üblich, ist nicht erlaubt. Zudem empfehlen die Bischöfe, aus Anlass der Pandemie eine eigene, zusätzliche Fürbitte zu halten. Weitere Informationen zu den Feiern von Firmung und Erstkommunion könnten „erst nach neuer Bewertung nach Ostern“ erfolgen, so die Bischöfe.
Quelle: APA
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