Corona hat längst die Gerichtssäle erreicht. Auch der Pharmazeut aus dem Bezirk Perg war wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten angeklagt worden. „Ich habe als Apotheker eine Betriebspflicht und hatte absolut keine Symptome“, erklärt der 53-Jährige über den angeklagten Zeitraum im Oktober 2020.
„Ein bisschen positiv“
Von zwei Pharmazeuten wurde genau das Gegenteil angezeigt: Die Angestellten, die auch ein Paar sind, waren positiv getestet worden und wollen auch bei ihrem Chef, der trotzdem Dienst versehen hatte, Symptome bemerkt haben. Zu den Mitarbeitern soll er gesagt haben, dass er „ein bisschen positiv“ sei.
Dienstverhältnis mit Ablaufzeit
Der Beschuldigte wehrt sich gegen die Vorwürfe: „Es gab Streitigkeiten. Auch wegen der Corona-Ansichten des Angestellten. Das Dienstverhältnis hatte eine Ablaufzeit.“ Als „Kronzeuge“ gab der Ex-Mitarbeiter dann zu, dass er selbst das Maskentragen kritisch gesehen habe, sich ein Befreiungsattest im Internet besorgt und an einer Corona-Demo teilgenommen habe – ohne Maske.
Nicht rechtskräftig
Andere Mitarbeiter der Apotheke stellten dem Chef ein gutes Zeugnis aus. Richterin Fahrenberger kam zum Schluss, dass der Beschuldigte bis zu einem späteren positiven Test gesund gewesen sei: Freispruch - aber noch nicht rechtskräftig.
Staatsanwalt: „Volle Berufung“
Staatsanwalt Alfred Schaumüller meldete volle Berufung an. „Ich bin sprachlos, dass ein halbes Jahr nach Ausbrechen der Pandemie in einer Apotheke nicht permanent, sondern nur bei Kundenkontakt Masken getragen wurden“, kritisierte er im Plädoyer.
Claudia Tröster, Kronen Zeitung
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.