Das Baurecht, es fällt im Wesentlichen in die Zuständigkeit der Gemeinden, wird in der Regierungssitzung und in der Folge im Landtag, liberalisiert. Was sind die wichtigsten Punkte?
Die Errichtung von dachparallelen Fotovoltaik-Anlagen sowie auf Fassaden wird ohne Baubescheid und ohne Beschränkung der Fläche möglich sein. Auf freien Flächen gilt künftig bis 100 Quadratmeter nur Mitteilungspflicht. Mehr Projekte sind bald ohne Verfahren möglich, etwa Schwimmbadabdeckungen, Einfahrten, Terrassen oder der Austausch von Fenstern.
Außerdem werden Bauvorhaben ohne Auswirkungen auf Nachbarn ebenfalls liberalisiert. Dazu kommen weniger vorzulegende Dokumente, schnellere Fristen und Entscheidungen. Landesrat Sebastian Schuschnig: „Wir wollen das Bauen einfacher gestalten, Behördenverfahren reduzieren und ökologische Projekte erleichtern.“
Landesrat Schuschnig glaubt aber auch, dass die Bauordnung spätestens in der nächsten Legislaturperiode komplett neu gestaltet werden muss. „Da wurde und wird bereits zu oft herumgebastelt, wir werden sie völlig neu schreiben müssen.“
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