Genau zwei Jahre ist es her, dass eine Kärntner Patientin in einem Krankenhaus an Malaria verstarb - infiziert durch eine verseuchte Blutkonserve. Seitdem kämpft ihre Familie darum, das Drama aufzuklären. Bei einem Zivilprozess am Montag gab es eine entscheidende Wende: Ein Rot-Kreuz-Fahrer änderte die Aussage.
Die Fakten sind rasch erklärt: Eine Kärntnerin geht regelmäßig zum Blutspenden. Aus unerfindlichen Gründen „vergisst“ sie im Februar 2019 zu erwähnen, dass sie gerade erst aus Uganda, einem Malaria-Risikogebiet, zurückgekehrt ist. Tage später erkrankt sie und wird in einem „Malaria-Transport“ ins Klinikum Klagenfurt überstellt. Sie wird geheilt. Doch jene Patientin, die ihre Blutspende erhält, stirbt Mitte März. Wer ist verantwortlich? Die Spenderin wurde verurteilt, weist aber trotzdem jede Schuld von sich.
„Ihr Malaria-Stamm war mild“, behauptet ihre Anwältin. „Wären ihre Informationen weitergegeben worden, hätte es keine Tote gegeben.“ Denn die Spenderin soll auf der Fahrt ins Spital die Rot-Kreuz-Mitarbeiter gewarnt haben.
„Eh keine richtige Blutspende“
„Stimmt“, sagt der junge Zivildiener. „Ich habe es sofort dem Sanitäter gesagt. Der meinte dann: ,Es hat sich erledigt.‘“ Der Sani selbst schildert eine neue Version: Der Zivi und die Spenderin hätten ihm versichert, dass es „eh keine richtige Blutspende war“. Daher habe er geschwiegen. Auch um seinen Partner zu schützen - „a klasser Bursch“. Die Staatsanwaltschaft wird sich den Akt des Sanitäters neu anschauen müssen, nicht nur wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, sondern auch wegen falscher Beweisaussage - vertagt.
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