Sie wollte nichts mehr vom Angeklagten wissen, er wollte dies nicht wahrhaben: Ein 40-jähriger Innsbrucker „bombardierte“ seine Ex-Partnerin und auch deren neuen Freund mit Hunderten anonymen Anrufen und gab zu, dass er die beiden „nerven“ wollte. Ein klassischer Fall von Stalking, auf den eine Verurteilung folgte.
Der Zusteller befindet sich gerade in einer Auszeit - „weil mir der Job zu stressig war“. Wenigstens zahlte er bisher brav die Alimente für sein Kind, mit der Mutter ist er nicht mehr zusammen.
„Wollte die beiden nerven“
Dies nagte offenbar massiv am 40-Jährigen, er rächte sich mit einer Art „Telefonterror“: Mit drei verschiedenen Handys rief er seine Ex-Freundin in vier Monaten nicht weniger als 343 Mal anonym an, zudem 235 Mal einen Mann, den er als vermutlichen neuen Partner ausgemacht hatte. Nicht selten kam es vor, dass 20 Anrufversuche an einem einzigen Tag erfolgten. Verständlich, dass die Gespräche nicht mehr angenommen wurden. Das war dem Angeklagten egal, denn er sagte beim Prozess unumwunden zu Richter Norbert Hofer: „Mir ging es darum, die beiden zu nerven.“
Gesetz: Beeinträchtigt in der Lebensführung
Damit gab er auch zu, seine Opfer in ihrer Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt zu haben, wie es sinngemäß im Stalking-Gesetz heißt. „Dass ein Angeklagter das Motiv klar zugibt, kommt nicht oft vor“, sagte Staatsanwalt Thomas Willam. Das Geständnis wurde als mildernd gewertet.
Unbedingte Geldstrafe
Das noch nicht rechtskräftige Urteil lautete auf 1800 Euro Geldstrafe, das auch wegen drei Vorstrafen des 40-Jährigen unbedingt ausgesprochen wurde. Hinzu kommen happige Verfahrenskosten von etwa 2500 Euro, die die Mobiltelefonkonzerne für die Rufdatenrückerfassung berechneten.
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