5000 Euro - diese Summe muss eine Linzer Altstadtwirtin blechen, nachdem sie am 11. Jänner trotz Covid-19-Maßnahmenverordnung ihr Lokal in der Badgasse aufgesperrt und 40 Gäste bewirtet hatte. Die Gastronomin muss zusätzlich 400 Euro zahlen, weil sie zuvor schon die Sperrstunde im Schanigarten überzogen hatte. Nun dürfte der Fall beim Landesverwaltungsgerichtshof landen.
„Wut-Wirtin“ Alexandra Pervulesko (51) hatte am 11. Jänner bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, weil sie trotz Lockdowns ihr Badcafé in der Linzer Altstadt aufgesperrt hatte. 40 Gäste aus der Corona-Leugner-Szene unterstützten die Aktion. Diese fand nach vier Stunden um 20 Uhr ihr Ende, als Bürgermeister Klaus Luger in seiner Funktion als Bezirkshauptmann ein Betretungsverbot über das Café verhängte und das Lokal von der Polizei umgehend geräumt wurde.
Gastronomin ist amtsbekannt
Der Magistrat der Stadt Linz hat nun für diesen Verstoß gegen die Covid-19-Maßnahmenverordnung eine Strafe von 5000 Euro verhängt. Zusätzlich muss Pervulesko auch noch 400 Euro berappen, weil sie im Sommer die Sperrstunde im Schanigarten überzogen hatte. Die Gastronomin ist in mehrfacher Hinsicht amtsbekannt. Gegen sie laufen noch zwei weitere gewerberechtliche Verfahren. Und außerdem soll die 51-Jährige einige Tage vor der verbotenen Lokalöffnung nach einem „Corona-Spaziergang“ mit Polizisten aneinandergeraten und festgenommen worden sein. Pervulesko wird nun wohl gegen die Bescheide beim Landesverwaltungsgericht kämpfen.
Wir gehen davon aus, dass Frau Pervulesko gegen die Strafbescheide berufen wird. Für das erste Mal ist das sicher das obere Ende der Strafbemessung. Aber das ist klar ihre Schuld.
Bürgermeister Klaus Luger zum Fall der Linzer „Wut-Wirtin“
Höchststrafe
Bürgermeister Klaus Luger zeigte sich auf „Krone“-Anfrage wenig überrascht: „Die Strafe ist das Höchstmaß für einen ersten Verstoß. Andererseits darf das nach dieser Aktion dieser Dame wirklich niemanden mehr wundern.“ Sollte die Linzer Wirtin zur „Wiederholungstäterin“ werden, beträgt die Höchststrafe 30.000 Euro.
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