Prinz Ernst August von Hannover ist am Dienstag im Landesgericht Wels zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Außerdem setzte es zahlreiche Weisungen für den 67-Jährigen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 67-Jährige im Zustand voller Berauschung unter anderem Polizisten attackiert und ein auf seinem Anwesen tätiges Verwalter-Ehepaar massiv bedroht hat. Deshalb erteilte die Richterin auch die Weisung, dass Ernst August zumindest in den nächsten drei Jahren nicht an seinem bisherigen Wohnsitz im oberösterreichischen Almtal leben darf.
„Unmöglich“, „undenkbar“, reagierte Ernst August auf diesen Teil des Urteils entsetzt. Er lebe dort seit 50 Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gaben zunächst keine Erklärungen ab.
Der Prozess hatte unter enormem Medieninteresse aus dem In- und Ausland begonnen. Dem Welfen war vorgeworfen worden, sich mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt und in dieser Verfassung dann in Grünau bzw. in Scharnstein (Bezirk Gmunden) unter anderem einen Polizisten verletzt, eine andere Beamtin sowie Angestellte bedroht zu haben. Wäre er klar gewesen, hätte man ihm Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung und Nötigung zur Last gelegt.
„Bin bereit, für die Schäden aufzukommen“
Zu den Vorwürfen bekannte sich der 67-Jährige nicht schuldig. Dennoch meinte er: „Ich möchte mich für alles bei den Beteiligten entschuldigen, bedauere das Geschehene und bin bereit, für die Schäden aufzukommen. Damit ist aus meiner Sicht alles gesagt.“ Den Großteil der Verhandlung war er nicht im Saal, denn er sei Risikopatient und habe Angst, sich mit Corona anzustecken, wie er sagte.
In der Nacht auf den 15. Juli 2020 hatte er die Polizei in sein Jagdhaus gerufen, weil ihn angeblich ein Angestellter umbringen wollte. Dort angekommen, wurden die Beamten von dem Prinzen massiv beleidigt und bedroht - laut Anklage unter anderem „mit der Hinrichtung ihrer Familien“. Danach habe er einen Messerschleifer ergriffen, der ihm jedoch abgenommen werden konnte. Mit Handfesseln sei er schließlich abgeführt und in die psychiatrische Abteilung des Krankenhauses Vöcklabruck gebracht worden. Ernst August wiederum behauptete, dass er von Polizisten geschlagen worden sei. Seine Beschwerden gegen das vorläufige Waffenverbot und den Polizeieinsatz an sich sind beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich nach wie vor anhängig.
Polizistin mit Baseballschläger bedroht
Zum nächsten Zwischenfall kam es am 20. Juli. Diesmal bedrohte Ernst August aus einem Taxi heraus eine Polizistin mit einem Baseballschläger. So soll er laut Anklagebehörde gemeint haben, der Beamtin „eins über die Rübe“ zu ziehen und ihr „die Fresse einzuschlagen“. Die Polizistin und ihre Kollegin schilderten den Vorfall recht eindrücklich. Der Taxifahrer will hingegen nichts gehört haben. Ihm könnte nun selbst ein Verfahren wegen Falschaussage drohen.
Am 7. September um 3 Uhr kam es erneut zu einem Vorfall, der ebenfalls Eingang in den Akt fand: Der Prinz schlug bei einem Haus, das der Stiftung seiner Familie gehört, ein Fenster mit einem Verkehrszeichen ein und bedrohte die darin wohnenden Angestellten. Er werde der Familie einen „Schlägertrupp“ schicken, wenn sie nicht verschwinden, soll er nebst wüsten Beschimpfungen gerufen haben. Bei diesem Vorfall wurde er sogar vorübergehend festgenommen. Einige Opfer dieses Zwischenfalls betonten in der Verhandlung, Angst vor dem Prinzen zu haben. „Ich kann nicht mehr für ihn arbeiten“, sagte etwa die Frau.
Unbescholtenheit als mildernd gewertet
Das Gericht sprach Ernst August im Sinne des Strafantrags schuldig. Neben zehn Monaten bedingt und den Weisungen sprach das Gericht drei Privatbeteiligten insgesamt 1000 Euro zu. Als mildernd wurde die Unbescholtenheit gewertet, als erschwerend, dass es mehrere Opfer gab, mehrere Delikte und strafbare Handlungen während eines laufenden Ermittlungsverfahrens. Weder Anklage noch Verteidigung gaben dazu eine Erklärung ab.
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