Ein Steyrer Wirt hatte nach der Corona-Sperrstunde am 3. August eine „geschlossene Gesellschaft“ im Haus, dafür 600 Euro Strafe oder einen Tag Haft ausgefasst – die Beschwerde wies das LVWG OÖ am 3. März als unbegründet zurück.
Je ein Sechstel der Höchststrafe
„Ich habe mich rechtlich informiert, kann und werde nicht zahlen“, sagt Alexandra Pervulesko, die – falls sie kein Gehör bei Gericht findet und nicht zahlen kann – auch 168 Stunden, also sieben Tage Ersatzarrest absitzen müsste. Bei der Strafdrohung waren die Linzer Beamten sehr akkurat. Sie nahmen je ein Sechstel der Höchststrafen an – 30.000 Euro oder 6 Wochen Haft.
„Strafe verhältnismäßig“
„Die Strafhöhe ist im oberen Bereich des Möglichen, aber verhältnismäßig. Die Aufsperr-Aktion war angekündigt und sollte provozieren“, sieht der Linzer Stadtchef Klaus Luger der Beschwerde gelassen entgegen.
Hilfen nicht genutzt
Dem Argument, dass die Öffnung des Badcafes aus Not geschah, wie die Wirtin sagte, folgt Luger nicht. Zwar sei die 51-Jährige zweimal beim alten Corona-Hilfsfonds der Stadt abgeblitzt, weil sie Landes- oder Bundesförderungen in Anspruch genommen hatte, aber es wäre ihr auch geraten worden, beim Sozialfonds und einem weiteren unbürokratischen Sonderfonds anzusuchen. Das habe sie nicht getan. Und jetzt wäre sie beim neuen Covid-Hilfstopf der Stadt auch berechtigt.
Jede zehnte Causa schon ein Covid-Fall
Bis das Landesverwaltungsgericht OÖ entscheidet, muss die Wirtin die Strafe nicht zahlen. Beim Gericht hatte im Vorjahr schon jeder zehnte der rund 4000 Fälle mit Covid zu tun. Rund 100 drehten sich um Verwaltungsstrafen und etwa mehr als 300 um abgelehnte oder zu geringe Entschädigungen.
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