Puch bei Hallein

Sind die Spielplatz-Verbote zulässig?

Salzburg
25.03.2021 20:00
Jacke, Jause, Meldezettel : Das alles braucht es künftig für einen Spielplatz-Besuch im beschaulichen Puch. Nur noch Ortsbewohner dürfen die Sportanlagen und Spielplätze nutzen – auf Erlass des Bürgermeisters. Dieser Alleingang beschäftigt jetzt auch das Land.

Ortschef Helmut Klose (ÖVP) ließ nach einem Vandalenakt beim Hartplatz nahe der Volksschule bei den Sportanlagen und Spielplätzen Puchs Hinweisschilder anbringen. „Die Benutzung ist ausschließlich Pucher BürgerInnen (Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Puch bei Hallein) gestattet.“ Das Verbot will Klose mittels Wachdienst kontrollieren, kündigte er gegenüber der „Krone“ an.

Nicht nur viele Ortsbewohner sind ob dieses Vorgehens erstaunt und verärgert. Die Gemeindevertretung wusste darüber zunächst nichts. Für die SPÖ ist der Alleingang des Bürgermeisters nicht nur moralisch bedenklich. Klose hätte die Spielplätze nicht so einfach sperren dürfen. Dafür benötigt es laut SPÖ zwingend einen Beschluss der Gemeindevertretung. Die Sozialdemokraten schickten nun eine schriftliche Beschwerde an die Gemeindeaufsicht des Landes – in der Hoffnung die Benützungsverbote für Auswärtige dadurch zu kippen.

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