Er stellte Patienten reihenweise Atteste zur Befreiung der Maskenpflicht aus, jetzt wurde dem Mediziner aus dem niederösterreichischen Bezirk Krems dafür die Konsequenz präsentiert: Die Ärztekammer hat ein Berufsverbot ausgesprochen.
Wie die „Krone“ berichtete, zweifelte der Arzt offenkundig die Wirksamkeit des Mund-Nasen-Schutzes im Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus an. Und so stellte er seinen Patienten auch freigiebig Atteste aus, um sie von der Maskenpflicht zu befreien. Als Grund soll er angegeben haben, dass die Personen einen „Schaden durch das Tragen von Masken“ erleiden könnten.
„Darf kein Auge zugedrückt werden“
„Bei den Attesten darf kein Auge zugedrückt werden. Wir können aber nicht verhindern, dass Patienten auch etwas vorspielen!“, hatte Gerrit Loibl, Vizepräsident der Ärztekammer Niederösterreich bereits nach Aufkommen der Vorwürfe im August vergangenen Jahres beton.
Nun folgte das Berufsverbot für den Mediziner.
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