Wien, NÖ, Burgenland

Lockdown: Was die „Osterruhe“ konkret bedeutet

Österreich
25.03.2021 06:00

Für die Wiener, Niederösterreicher und Burgenländer wird das Osterfest heuer besonders ruhig - denn dank der von der Bundesregierung in Abstimmung mit den Landeshauptleuten angeordneten „Osterruhe“ geht der Osten Österreichs in einen verschärften Lockdown. Was die am Mittwochabend verkündeten Maßnahmen konkret bedeuten, lesen Sie hier.

Wie schon im November, als das ganze Land in einen harten Lockdown gehen musste, müssen körpernahe Dienstleister wie Friseure, Kosmetiker und Tätowierer sowie Händler im Osten Österreichs schließen - und zwar vom Gründonnerstag bis zum Dienstag nach Ostern. Ausgenommen bleiben der Lebensmittelhandel, Apotheken, Trafiken und andere notwendige Bereiche des täglichen Lebens, also auch Tierfuttergeschäfte, die Post oder Banken.

(Bild: APA/ERWIN SCHERIAU)

Eintrittstests im Handel ab 7. April
Ab 7. April wird es Eintrittstests im Handel geben, wobei Lebensmittelhändler hier ausgenommen sein werden. Welche Tests dazu konkret benötigt werden, ist nicht bekannt - wahrscheinlich wird ein Antigen-Test aber reichen. Wie das Büro von Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) in der Nacht auf Donnerstag mitteilte, soll die Testpflicht im Handel nur bis 10. April (Samstag nach Ostern) aufrechtbleiben. Wegen des Wegfalls des Ostergeschäfts rechnet die Branche mit einem Umsatzentgang von einer halben Milliarde Euro.

Ausgangsbeschränkungen, FFP2-Maskenpflicht
In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland werden generelle Ausgangsbeschränkungen von 1. bis. 6. April zwischen 0 und 24 Uhr eingeführt. Ausnahmen sind hier nur die bereits bekannten wie die Fahrt zur Arbeit, Spaziergänge oder Individualsport, die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und die Abwendung von Gefahren. Auch die Versorgung von Tieren fällt darunter. Gerichtstermine oder Behördengänge dürften in diesem Fall sowieso ausfallen, da ja über Ostern die meisten Ämter ohnedies geschlossen sind.

(Bild: Krone KREATIV | Quelle: APA | Fotos: stock.adobe.com/fotomek )

Parallel dazu sollen Betriebstestungen einmal pro Woche verpflichtend sein. Alternativ muss ins Homeoffice gewechselt werden. Diese Regelung gilt bis 11. April. Auch wird die FFP2-Maske wohl demnächst auch in den Büros zum Alltagsbild gehören. Die Tragepflicht wird auf geschlossene Räumen ausgedehnt, wenn mehr als eine Person anwesend ist - abgesehen vom privaten Bereich.

Kein Osteressen mit der Familie, Kirchen geöffnet
Osterfeiern in der Familie werden daher im Osten des Landes wohl ausfallen, denn im Gegensatz zu Weihnachten sieht die neue Verschärfung keine Ausnahmen für z.B. den Ostersonntag vor. Etwas überraschend kommt die Tatsache, dass die Kirchen des Landes geöffnet bleiben. Die Bischöfe der Diözesen Eisenstadt, St. Pölten und Wien haben allerdings verfügt, dass Messen nur „unter strengsten und mit größter Sorgfalt wahrgenommenen“ Präventionsmaßnahmen gefeiert werden dürfen - und zwar so kurz wie möglich und nach Möglichkeit im Freien. Bei den Gottesdiensten gelten die allgemeinen Corona-Regeln, also Zwei-Meter-Abstand und FFP2-Masken.

(Bild: dpa/Tobias Hase)

PCR-Tests an Schulen
Die Schulen bleiben nach den Osterferien bis Freitag im Distanzunterricht. Danach soll mit PCR-Tests wieder ein normaler Schulbetrieb ermöglicht werden. Damit wechseln 456.000 Schüler in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland nun zum vierten Mal innerhalb eines Jahres in den Fernunterricht. Nähere Details dazu will Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) am Donnerstagvormittag verkünden.

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