Unternehmen dürfen von ihren Kunden für Online-Bezahlungen per PayPal oder Sofortüberweisung eine Extra-Gebühr verlangen. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Entgelte fürs Bezahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte seien zwar gesetzlich verboten, hier werde aber Geld für die Einschaltung eines Dienstleisters verlangt, der noch zusätzliche Leistungen übernehme, beispielsweise die Prüfung der Bonität, begründeten die Richter.
Die Wettbewerbszentrale hatte das Musterverfahren angestoßen, um die Frage grundsätzlich klären zu lassen. Ihre Klage gegen das Münchner Fernbus-Unternehmen Flixbus wiesen die Richter am Donnerstag in letzter Instanz ab.
Sowohl bei PayPal als auch bei der Sofortüberweisung zahlt zunächst einmal der Händler je Transaktion. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs steht es ihm dann frei, ob er die Gebühr direkt an den Kunden weiterreicht, der den Service nutzt.
PayPal möchte nicht, dass das passiert, und hat Anfang 2018 seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend geändert. Flixbus hatte früher für beide Dienste Gebühren verlangt, zuletzt war das nicht mehr der Fall.
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