Komplexe Regeln

Niederösterreich: Ohne Ausreisetest sitzt man fest

Niederösterreich
26.03.2021 07:30

Spät trudelte die Verordnung für die niederösterreichischen Bezirke Neunkirchen und Wiener Neustadt ein. Die Regeln sind fast eine eigene Wissenschaft.

Einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden, oder einen negativen Antigen- Test, der nicht älter als 48 Stunden seit dem Zeitpunkt der Abnahme ist, gilt es nun - wie berichtet - bei der Ausreise aus den Bezirken Wr. Neustadt und Neunkirchen vorzuweisen. „Zu hoch“, sind laut den Behörden der Inzidenzwert und die Wahrscheinlichkeit, dass sich die gefährliche britische Mutation andernfalls noch rasanter ausbreiten und dadurch die Belegung in den Spitälern ansteigen würde.

Überblick über komplizierte Regeln
So weit, so einfach. Komplizierter wird es bei Fahrten innerhalb der Sperrzone. Die „Krone“ hat den Überblick: Kein negativer Test muss beim Pendeln zwischen Stadt und Bezirk Wiener Neustadt, wohl aber bei Einfahrten in die Region Neunkirchen vorgewiesen werden. Wer umgekehrt von Neunkirchen ausreist, muss einen negativen Test vorzeigen können. Es sei denn, die Person fährt „auf direktem Weg“, wie es dazu in der Verordnung heißt, nach Wiener Neustadt oder in den Landbezirk, um sich dort testen zu lassen.

(Bild: Jöchl Martin)

Fix ausgenommen von der Testpflicht sind der Transit- und Güterverkehr, Kinder unter zehn Jahren sowie Personen mit überstandener Covid-Erkrankung und einem ärztlichen Attest. Auch Müllwagen und Einsatzfahrzeuge dürfen passieren. Ab heute werden Verstöße gegen die Verordnung angezeigt.

Besorgt blickt man im Büro von Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig indes auf die Inzidenzwerte in einigen Gemeinden – 116 Kommunen liegen über dem Wert von 400.

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